Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot, § 181 BGB – Folgen einer ungenauen Formulierung
Die Regelung des § 181 BGB verbietet einem Vertreter, im Namen des Vertretenen und zugleich mit sich in eigenem Namen (Selbstkontrahierung) oder mit einem von ihm vertretenen Dritten (Mehrfachvertretung) ein Rechtsgeschäft abzuschließen. Dieses grundsätzliche Verbot gilt u. a. nicht, sofern dem Vertretenden etwas anderes gestattet ist. Insbesondere in Konzernstrukturen werden Geschäftsführer oft von dieser Regelung befreit, um ihren Handlungsspielraum zu erweitern, da sie oftmals in mehreren Konzerngesellschaften die Geschäftsführung innehaben. Durch die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB werden damit im Konzern Geschäfte zwischen den Konzerngesellschaften schnell und unproblematisch ermöglicht.
Buchführungspflicht ausländischer Kapitalgesellschaften mit inländischen Vermietungseinkünften?
Beschluss des BFH vom 15.10.2015 – I B 93/15
Der Literaturmeinung, dass für ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischen Vermietungseinkünften keine Buchführungspflicht besteht, erteilte der BFH mit Urteil vom 25.6.2014 (I R 24/13) eine Absage. Danach soll für ausländische Kapitalgesellschaften, die im Ausland buchführungspflichtig sind, die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeschlossen sein.
Der Literaturmeinung, dass für ausländische Kapitalgesellschaften mit inländischen Vermietungseinkünften keine Buchführungspflicht besteht, erteilte der BFH mit Urteil vom 25.6.2014 (I R 24/13) eine Absage. Danach soll für ausländische Kapitalgesellschaften, die im Ausland buchführungspflichtig sind, die vereinfachte Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ausgeschlossen sein.
Überblick über den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Regierungsentwurf vom 9. Dezember 2015)
Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden insbesondere drei Ziele verfolgt:
E-Bilanz für das Wirtschaftsjahr 2015 – zusätzliche Übermittlungspflichten für Personengesellschaften
Ab dem Wirtschaftsjahr 2015 gilt es für Personengesellschaften, zusätzliche Informationen und Berichtsbestandteile zusammen mit der E-Bilanz zu übermitteln. Dies betrifft insbesondere eine Kapitalkontenentwicklung sowie etwaige Sonderund Ergänzungsbilanzen.
Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Übertragung eines vermieteten Bürogebäudekomplexes durch einen Bauträger
Urteil vom 12.8.2015 – XI R 16/14 des XI. Senats des BFH:
Option zur Steuerpflicht bei der Lieferung von Grundstücken nun doch zeitlich begrenzt
Entscheidung des BFH vom 21.10.2015 (XI R 40/13):
Die umsatzsteuerliche Organschaft – weiter geht es …
Personengesellschaften können nach Auffassung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen als Organgesellschaften qualifiziert werden. Bislang war das nach nationalem Recht nicht möglich.
Überarbeitetes Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer
Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 18.1.2016 (IV C 1 – S 2252/08/10004 :017) zum wiederholten Male ihr Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer überarbeitet und damit auf die aktuellsten Entscheidungen des BFH und in der Praxis aufgekommene Zweifelsfragen reagiert. Unter anderem enthält das aktualisierte BMF-Schreiben folgende ausgewählte Neuerungen:
EuG bestätigt deutsche Regelung zur Verlustabzugsbeschränkung als unzulässige staatliche Beihilfe
Das Europäische Gericht hat jüngst durch zwei Urteile vom 4. Februar 2016 die Klagen von zwei Unternehmen gegen die EU-Kommission abgewiesen. Die Unternehmen hatten gegen die EU-Kommission geklagt, da diese § 8c Abs. 1a KStG als eine unzulässige staatliche Beihilferegelung eingestuft hat.
Arbeitszimmer – kein Abzug bei einem gemischt genutzten Raum
Die steuerliche Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers erfordert nach Beschluss des Großen Senats des BFH (27.7.2015, GrS 1/14) neben einer büroartigen Einrichtung auch, dass der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird. Fehlt es hieran, sind die Aufwendungen hierfür insgesamt nicht abziehbar. Damit scheidet eine Aufteilung und anteilige Berücksichtigung im Umfang der betrieblichen oder beruflichen Verwendung aus. Das trifft insbesondere auch bei einer sog. „Arbeitsecke“ zu.
Eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto II einer Personengesellschaft ist keine Gewährung von Gesellschaftsrechten
Anders als das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sieht der BFH die Einbringung eines Wirtschaftsgutes in eine Personengesellschaft gegen Gutschrift auf dem Kapitalkonto II als Einlage an und behandelt diesen Vorgang nicht als ein entgeltliches Geschäft mit der Folge, dass keine Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes vorliegen.
Zuordnung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Betriebsstätte einer Holdingpersonengesellschaft – neuere Entwicklungen
Ungeachtet der mit dem BMF-Schreiben vom 26.9.2014 einhergehenden Konsolidierung der Finanzverwaltungsansicht und Rechtsprechung zur Anwendung der DBA auf Personengesellschaften, besteht in der praktischen Umsetzung nach wie vor Rechtsunsicherheit bei der Zuordnung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zur Betriebsstätte einer (inländischen) Holdingpersonengesellschaft.
FG München zur außensteuerlichen Einordnung von konzerninternen Darlehen durch ausländische Landesholding
Das FG München hat in seinem Urteil vom 27.4.2015 entschieden, dass die Darlehensvergabe durch eine ausländische Landesholding an eine Konzerngesellschaft eine Vergabe von Kapital i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG darstelle und weder als eine Dienstleistung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG noch als eine aktive Tätigkeit zu qualifizieren sei.
„Intransparente Fonds“: Bundesfinanzhof hebt Entscheidung zur Pauschalbesteuerung auf
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17.11.2015 (VIII R 27/12) eine Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg (1 K 1159/08) zur Pauschalbesteuerung von sogenannten „intransparenten Fonds“ in einem von Roever Broenner Susat Mazars geführten Revisionsverfahren aufgehoben.
Aktienrechtsnovelle 2016
Die Aktienrechtsnovelle 2016 ist mit Wirkung zum 31.12.2015 in Kraft getreten. Folgende Darstellung dient dem Überblick über die wichtigsten Neuregelungen.
CSR reporting obligation becomes legally mandated in Germany
The German Federal Ministry of Justice and Consumer Protection is planning new reporting obligations for corporations. The ministry published a draft bill on the CSR Directive Implementation Act on 11 March 2016. The German government is addressing the implementation of the EU's CSR Directive with these changes to the German Commercial Code after the EU had adopted a set of regulations and new standards to strengthen corporate social responsibility.
Immobilien-Index Q1/2016
Aktuelle Trends in der Immobilienbranche
Steuerlicher Ansatz von Pflichtteilsansprüchen bei Betriebsvermögen
Mit Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 22.07.2015 (Az. II R 12/14) hat dieser entschieden, dass ein vollständiger Abzug von Verbindlichkeiten für Pflichtteilsansprüche auch dann vorgenommen werden kann, wenn es sich bei dem erworbenen Vermögen um steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen handelt.
Behandlung von Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers
Muss ein Erbe die Steuerangelegenheiten des Erblassers abwickeln und für diesen die Einkommensteuerklärung abgeben, entstehen ihm herfür häufig Steuerberatungskosten.
Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
Das Bundeskabinett hat am 3.2.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus gebilligt. Mit der Einführung sollen Anreize zur Schaffung neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment in ausgewiesenen Fördergebieten geschaffen werden. Vorgesehen ist eine zeitlich befristete, neben der linearen Abschreibung absetzbaren, degressiv ausgestaltete Sonderabschreibung i.Hv. 10 % im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung sowie im Folgejahr und i.H.v. 9 % im darauf folgenden dritten Jahr für die Anschaffung oder Herstellung neuer – nicht also bereits bestehender – Mietwohngebäude (auch Eigentumswohnungen). Ein Gebäude ist zum Zeitpunkt der Anschaffung neu, wenn es bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft wird. Die Sonderabschreibung ist an die Voraussetzung geknüpft, dass das begünstigte Objekt mindestens zehn Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dient.
Einkunftsgrenze bei Antragsbesteuerung von Grenzgängern
Der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen im Grundsatz nur Stpfl., die im Inland Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unter bestimmten Bedingungen können aber auch Grenzgänger mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR, also Stpfl., die im Ausland wohnen, aber die Einkünfte ganz überwiegend im Inland erzielen, auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden.
Verlustberücksichtigung bei Übungsleitern
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen sind bis zu einem Betrag von 2 400 € im Jahr steuerfrei.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Steuerermäßigung für Aufwendungen für ein Notrufsystem in einer Seniorenresidenz
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 3.9.2015 (Aktenzeichen VI R 18/14) entschieden, dass Aufwendungen für ein Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, als haushaltsnahe Dienstleistungen die Einkommensteuer ermäßigen können. Der Stpfl. bewohnte eine Drei-Zimmer-Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens“ in einer Seniorenresidenz.
Tilgungsvermutung bei Unkenntnis des Finanzamts über Scheidung
Dem Bundesfinanzhof lag folgender Fall zur Entscheidung vor: Die Ehe des Stpfl. wurde am 30.1.2008 geschieden. Mit noch an die Eheleute adressierten Bescheiden vom 9.7.2008 bzw. 19.9.2008 setzte das Finanzamt für das III. und IV. Quartal 2008 Einkommensteuervorauszahlungen in Höhe von jeweils 5 165 € fest, die der Stpfl. im Jahr 2008 von seinem Geschäfts- und Privatkonto zahlte.
Erbschaftsteuerliche Behandlung von Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers
In der Praxis haben die Erben oftmals Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers zu tragen. Die Finanzverwaltung hat nun mit gleich lautendem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 11.12.2015 zur erbschaftsteuerlichen Behandlung dieser Kosten Stellung genommen.
Grundsatzentscheidung zum häuslichen Arbeitszimmer: Kein Abzug bei gemischt genutzten Räumen
Für die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gilt eine gesetzliche Abzugsbeschränkung:
Geburtstagsfeier mit Kollegen kann steuerlich absetzbar sein
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 12.11.2015 (Aktenzeichen 6 K 1868/13) entschieden, dass die Kosten einer Geburtstagsfeier, zu der ausschließlich Arbeitskollegen eingeladen wurden, als Werbungskosten abziehbar sind. Im Urteilsfall lud der alleinige Geschäftsführer einer GmbH anlässlich seines 60. Geburtstags ca. 70 Personen zu einer Geburtstagsfeier ein. Es handelte sich dabei ausschließlich um Arbeitskollegen bzw. Mitarbeiter, einige Rentner und den Aufsichtsratsvorsitzenden. Die Feier fand in Räumen des Unternehmens statt.
Ersatz für rechtswidrig erbrachte Mehrarbeit ist Arbeitslohn
Der Stpfl., der als Feuerwehrmann tätig ist, erhielt im Jahr 2012 von seiner Arbeitgeberin einen finanziellen Ausgleich von knapp 15 000 €, weil er in den Jahren 2002 bis 2007 entgegen den gesetzlichen Bestimmungen teilweise mehr als 48 Stunden wöchentlich gearbeitet hatte. Die Berechnung des Ausgleichsbetrags erfolgte in Anlehnung an das Gesetz über die Mehrarbeit von Feuerwehrleuten. Das Finanzamt erfasste die Ausgleichszahlung als Lohneinkünfte und unterwarf diese unter Berücksichtigung der Steuerermäßigung für Arbeitslohn für mehrere Jahre der Besteuerung. Der Stpfl. war demgegenüber der Ansicht, dass es sich um nicht steuerbaren Schadenersatz handele, der auf der schuldhaften Verletzung von Arbeitgeberpflichten beruhe. Vorrangig sei der Anspruch auf Freizeitausgleich gerichtet und nur ausnahmsweise auf Zahlung eines Geldbetrags.
Gilt noch deutsches Erbrecht? Achtung – EU-Erbrechtsverordnung für Erbfälle seit dem 17.8.2015 in Kraft!
Bislang war für die Anwendung des nationalen Erbrechts die Staatsangehörigkeit entscheidend. Besaß der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit, wurde sein Vermögen grundsätzlich nach deutschem Recht vererbt – und zwar unabhängig davon, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort hatte. Befanden sich Vermögenswerte wie Immobilien im Ausland, konnte dies zu einer sogenannten Nachlassspaltung führen. Das bedeutete, dass sich die Erbfolge für die einzelnen Teile des Nachlasses nach verschiedenen Rechtsordnungen richtete.
Betriebsausgabenabzug bei Übertragungen auf einen Pensionsfonds
Leistungen eines Arbeitgebers an einen Pensionsfonds sind gemäß § 4d Abs. 3 EStG und § 4e Abs. 3 EStG i. V. m. § 3 Nr. 66 EStG für den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn der Arbeitgeber beantragt, die Leistungen an den Pensionsfonds für die Übertragung der Verpflichtung erst in den dem Wirtschaftsjahr der Übertragung folgenden zehn Wirtschaftsjahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abzuziehen. Besteht eine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG, die aufgrund der Übertragung gewinnerhöhend aufzulösen ist, können im Jahr der Übertragung Betriebsausgaben in Höhe der aufzulösenden Rückstellung abgezogen werden. Der übersteigende Betrag ist dann in den folgenden zehn Jahren gleichmäßig verteilt als Betriebsausgabe abzuziehen.
Steuerfreie Veräußerung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen
Der BFH hat mit Urteil vom 12.5.2015 (VIII R 4/15) entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung von börsengehandelten Zertifikaten, die einen Lieferanspruch auf physisches Gold verbriefen, nicht von der Abgeltungsteuer erfasst wird und somit bei einer Haltedauer von über einem Jahr gem. § 22 Nr. 3 i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG steuerfrei bleibt.
Verwendungsreihenfolge nach § 27 KStG des steuerlichen Einlagekontos
Nach § 27 Abs. 1 Satz 1 KStG hat „die unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft“ die nicht in das Stammkapital geleisteten Einlagen zum Schluss jedes Wirtschaftsjahres auf einem besonderen Konto, dem steuerlichen Einlagekonto, auszuweisen.
Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UStG n. F.)
Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 wird die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu definiert (Einführung eines neuen § 2b UStG). Diese Gesetzesänderung soll die Sonderrolle der öffentlichen Hand bei der Umsatzbesteuerung beseitigen und damit europarechtlichen Vorgaben nachkommen. Insbesondere auf Druck von kommunaler Seite sind aber einige Ausnahmen für die interkommunale Zusammenarbeit beibehalten sowie eine großzügige (optionale) Übergangsregelung geschaffen worden.
Kein Gutglaubensschutz an das Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Festsetzungsverfahren
Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung muss u. a. die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers enthalten. Diese Voraussetzung ist nach Ansicht des BFH (Urteil vom 22.7.2015, V R 23/14) nur dann erfüllt, wenn der leistende Unternehmer unter der angegebenen Anschrift geschäftliche Aktivitäten entfaltet. Ohne entsprechende Rechnungsangaben scheidet ein Vorsteuerabzug demnach selbst für den gutgläubigen Leistungsempfänger aus.
Zeitpunkt der Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises
Die umsatzsteuerlichen Regelungen zur Rechnungsberichtigung sind in § 14c UStG zu finden. § 14c UStG beruht auf den gemeinschaftlichen Vorgaben des Art. 203 MwStSystRL. § 14c UStG ist in zwei Absätze gegliedert. Der unrichtige Steuerausweis wird in Absatz 1 (Anwendungsfälle siehe UStAE 14c.1 Abs. 1 Satz 5 Nr. 1 bis Nr. 4) und der unberechtigte Steuerausweis in Absatz 2 geregelt (Anwendungsfälle siehe UStAE 14c.2 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 5).
Regierungsentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer
Wir hatten gehofft, Ihnen an dieser Stelle bereits das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vorstellen zu können. Nun geht die Auseinandersetzung allerdings in die nächste Runde und der weitere Fortgang ist derzeit schwer absehbar.
Steueränderungsgesetz 2015: wesentliche Änderungen
Das Steueränderungsgesetz 2015, über dessen Inhalt wir teilweise in unserem letzten Newsletter 3/2015 berichtet haben, ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2015 I S. 1843) und am 3.11.2015 in Kraft getreten. Die nachfolgenden Änderungen sind, soweit ein hiervon abweichender Hinweis fehlt, ab dem Tag der Verkündung wirksam.
Neues BMF-Schreiben zu Betriebsveranstaltungen
Im lang erwarteten BMF-Schreiben vom 14.10.2015 nimmt die Finanzverwaltung zu der seit Anfang des Jahres geltenden Neuregelung zur Besteuerung von Betriebsveranstaltungen Stellung (IV C 5 – S 2332/15/10001). Das Schreiben ersetzt frühere Verwaltungsanweisungen (auch R 19.5 LStR 2015) und ist rückwirkend für alle Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 enden, anzuwenden.
Werbungskostenabzug für Aufwendungen für teilweise privat veranlasste Feiern des Arbeitnehmers
Der BFH hat mit Urteil vom 8.7.2015 (VI R 46/14) entschieden, dass Kosten für eine Feier anlässlich des Geburtstages und der Bestellung zum Steuerberater als Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG anteilig abziehbar sind, soweit eine berufliche Veranlassung für die Ladung bestimmter Gäste maßgeblich ist. Nach Ansicht des BFH darf der Anlass einer Feier lediglich als Indiz für deren steuerrechtliche Beurteilung gewertet werden.
Unternehmerische Tätigkeit bei eBay-Verkäufern
Der BFH hat mit Urteil vom 12.8.2015 (XI R 43/13) entschieden, dass der Verkauf von fremden Gebrauchsgegenständen im eigenen Namen als unternehmerische Tätigkeit anzusehen ist, sofern es sich bei den verkauften Gegenständen (ca. 140 Pelzmäntel) nicht um typische Sammlerstücke handelt, da insbesondere die in diesem Zusammenhang übernommene Verkaufsabwicklung (für den Eigentümer) eine typische unternehmerische Tätigkeit sei.
Vorsteuerabzug bei beabsichtigter Unternehmensgründung
Der BFH hat mit Urteil vom 11.11.2015 (V R 8/15) entschieden, dass der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Kein Lohn durch eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH oder eines Krankenhauses
Der Bundesfinanzhof bestätig mit Urteil vom 19.11.2015 (Aktenzeichen VI R 74/14), dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten führt.
Einkommensteuernachzahlung bei Nettolohnvereinbarung
Wurde mit dem Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung getroffen, also eine Vereinbarung dahingehend, dass dieser einen bestimmten Lohn ausgezahlt erhält und anfallende Lohnsteuer vom Arbeitgeber zu tragen ist, so liege in dem Fall, in dem der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Einkommensteuernachzahlung für einen vorangegangenen Veranlagungszeitraum leistet, Arbeitslohn vor, der dem Arbeitnehmer als sonstiger Bezug im Zeitpunkt der Zahlung zufließt.
Tarifermäßigung für Entschädigungen bei geringfügiger Teilauszahlung in einem anderen Jahr
Die Tarifermäßigung einer Entschädigung setzt grundsätzlich deren zusammengeballten Zufluss in einem Kalenderjahr mit dem Ergebnis einer einmaligen und außergewöhnlichen Progressionssteigerung voraus. Unschädlich ist eine geringfügige Teilauszahlung in einem anderen Jahr, wenn sich die Teilzahlungen im Verhältnis zueinander eindeutig als Haupt- und Nebenleistung darstellen und wenn die Nebenleistung geringfügig ist. Die etwaige Geringfügigkeit ist nach den Verhältnissen im Einzelfall zu bestimmen.
Bevorstehende Änderung der Vorschriften zur Bewertung von Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
Der Deutsche Bundestag hat am 18.2.2016 und der Bundesrat am 26.2.2016 das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass im Rahmen der handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen bei der Durchschnittsbetrachtung zur Ermittlung des Zinssatzes nicht mehr auf die vergangenen sieben, sondern auf die vergangenen zehn Geschäftsjahre abzustellen ist, so dass sich das sinkende Zinsniveau verzögert auswirkt. Die Regelung gilt für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden. Sie darf aber auch schon auf Jahresabschlüsse angewendet werden, die sich auf ein Geschäftsjahr beziehen, das nach dem 31.12.2014 beginnt und vor dem 1.1.2016 endet, d.h. eine rückwirkende Anwendung ist wahlweise möglich.
Bundesfinanzhof hält Zinsschranke für verfassungswidrig
Betrieblich veranlasste Zinsaufwendungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Hiervon abweichend wird unter bestimmten Bedingungen gesetzlich eine Abzugsbeschränkung für Zinsaufwendungen, die den Zinsertrag übersteigen, angeordnet (sog. Zinsschranke). Voraussetzung für die Anwendung der Zinsschranke ist insbesondere, dass der Saldo der Zinsaufwendungen und der Zinserträge mindestens 3 Mio. € ausmacht. Zinsaufwendungen, die auf Grund der Zinsschranke nicht abgezogen werden dürfen, sind in die folgenden Wirtschaftsjahre vorzutragen (Zinsvortrag). Sie erhöhen in den folgenden Wirtschaftsjahren die Zinsaufwendungen und sind unter erneuter Beachtung der Zinsschrankenregelung in den folgenden Wirtschaftsjahren abzugsfähig. Insbesondere bei Immobilienunternehmen und auch bei anderen Unternehmen mit hoher Fremdfinanzierung kann die Anwendung der Zinsschranke zu hohen steuerlichen Mehrbelastungen führen.
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz bei der Lieferung von E-Books?
Mit Wirkung zum 1.1.2015 wurde das Umsatzsteuergesetz angepasst. Nach dem Willen des Gesetzgebers unterliegen seither auch die Lieferung, die Einfuhr, der innergemeinschaftliche Erwerb sowie die Vermietung von Hörbüchern dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist für Umsätze nach dem 31.12.2014 wie in der untenstehenden Übersicht zu unterscheiden.
Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
Für die zu erwartenden Aufwendungen im Zusammenhang mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist sowohl in der Handelsbilanz als auch in der steuerlichen Gewinnermittlung zwingend eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, weil dafür eine öffentlich-rechtliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die OFD Niedersachsen hat mit Verfügung vom 5.10.2015 (Aktenzeichen S 2137 – 106 – St 221/St 222) zu Einzelheiten der Berechnung Stellung genommen. Hervorzuheben sind folgende Aspekte:
Bei der Bildung dieser Rückstellung ist zu berücksichtigen, welche Unterlagen tatsächlich aufbewahrungspflichtig sind und wie lange die Aufbewahrungspflicht für einzelne Unterlagen noch besteht. Werden Unterlagen freiwillig länger aufbewahrt, fehlt es an der rechtlichen Verpflichtung. Eine Rückstellung kommt insoweit nicht in Betracht.
Bei der Bildung dieser Rückstellung ist zu berücksichtigen, welche Unterlagen tatsächlich aufbewahrungspflichtig sind und wie lange die Aufbewahrungspflicht für einzelne Unterlagen noch besteht. Werden Unterlagen freiwillig länger aufbewahrt, fehlt es an der rechtlichen Verpflichtung. Eine Rückstellung kommt insoweit nicht in Betracht.
Umsatzsteuerfreiheit des von einem Privatlehrer erbrachten Fahrschulunterrichts?
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 10.11.2015 (Aktenzeichen 5 V 5144/15) ernstliche Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen, die im Zusammenhang mit der Erteilung von Fahrschulunterricht stehen, geäußert.
Umsatzsteuerliche Organschaft auch mit Tochterpersonengesellschaft möglich
Grundsätzlich werden auch finanziell miteinander verbundene Unternehmen als eigenständige umsatzsteuerliche Unternehmer behandelt. Eine einheitliche Betrachtung eines solchen Verbundes erfolgt aber dann, wenn eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt. Voraussetzung einer umsatzsteuerlichen Organschaft ist, dass die Organgesellschaft finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist.