Sonstige Rechtsbereiche

Neben dem Vertragsrecht gibt es diverse Bereiche, welche die Parteien nicht beeinflussen können, aber gleichwohl hierauf vorbereitet sein sollten. Zu bedenken ist etwa, dass im Hinblick auf den Austausch von Daten nach einem Brexit im Verhältnis zu dem UK wesentlich strengere Regelungen gelten werden.

Außerdem gibt es diverse Bereiche, in denen man bisher vereinheitlichte Verfahren nunmehr zweifach beschreiten muss. Während man etwa in der Vergangenheit nur eine europäische Gemeinschaftsmarke oder ein Geschmacksmuster anmelden musste, wird nunmehr eine gesonderte Anmeldung bei der Interlectual Property Office erforderlich.

Zwei Behörden bzw. Verfahren, auf welche man sich einstellen muss, wird es
in Zukunft wohl auch im Bereich des Kartellrechts und der Fusionskontrolle geben (solange es dafür in Zukunft keine bilateralen Abkommen gibt).

Während bisher Banken – egal ob britisch, amerikanisch oder asiatischen – mit einer Banklizenz der britischen Hauptstadt Zugang zum europäischen Markt haben, ginge es ohne den so genannten EU-Passport auf dem Kontingent nicht weiter. Davon werden kurzfristig zich-tausende Mitarbeiter in der Finanzwelt betroffen sein (6.500 nach heutiger Schätzung von Goldman).