Lieferkettengesetz: viele Kontrollen, keine Sanktionen

Februar 2024. Im ersten Jahr des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bislang keine Sanktionen wegen Verstößen verhängt.

Wie die Behörde kürzlich mitteilte, wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2023 insgesamt 486 Kontrollen bei Unternehmen vorgenommen – zum Großteil in der Automobil-, Chemie-, Maschinenbau-, Energie-, Möbel-, Textil- sowie Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Es seien 38 Beschwerden beim Bundesamt eingegangen, in sechs Fällen habe das BAFA Kontakt zu den Unternehmen aufgenommen. Das Bundesamt zieht eine positive Bilanz: Die verpflichteten Unternehmen setzten sich demnach mit ihren Lieferketten stärker auseinander als vor dem Inkrafttreten.