Implantatverlust: Völlige Unbrauchbarkeit indiziert nicht automatisch einen Behandlungsfehler!
Norman Langhoff hat den Fachbeitrag "Implantatverlust: Völlige Unbrauchbarkeit indiziert nicht automatisch einen Behandlungsfehler!" in dem Magazin Praxis Implantologie 6/2016 veröffentlicht.
Das Kammergericht Berlin hat klargestellt, dass Schadenersatzansprüche gegen einen Zahnarzt nicht schon allein deshalb berechtigt sind, weil eine prothetische Versorgung gänzlich unbrauchbar ist.
Publikation: Praxis Implantologie 6/2016
Ausgabe: 06/2016
Seite: 15
Erscheinungstermin: 01.06.2016