Mazars berät den Venture Capital-Fonds coparion bei Serie-A-Finanzierungsrunde des Berliner Start-up AUTOVIO

31.08.2022 – Köln. Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Mazars hat unter der Federführung des Kölner Partners Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. die coparion GmbH & Co. KG bei ihrem Investment gemeinsam mit weiteren Investoren in die AUTOVIO GmbH beraten. Das Volumen der Finanzierungsrunde belief sich auf insgesamt ca. 3 Millionen Euro.

Der Venture Capital-Fonds coparion mit Sitz in Köln und einem Gesamtvolumen von 275 Mio. € wird aus dem ERP-Sondervermögen, von der KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank (EIB) finanziert. Er beteiligt sich zusammen mit privaten (Lead-)Investor*innen an jungen, innovativen Technologieunternehmen.

AUTOVIO wurde im Januar 2021 von Tom Kedor, Carsten Eckmiller, Philipp Goebel und Amir Hadi in Berlin gegründet und positioniert sich unter dem Motto „Fahrschule neu gemacht!“ als innovativer Fahrschulservice zur Digitalisierung der gesamten Fahrschulbranche. Die Gründer wollen effizientere Fahrschulen und bessere Lernumgebungen für Fahrschüler*innen schaffen. Das Angebot reicht von zwei mobilen Apps für Fahrlehrer*innen bzw. Fahrschüler*innen bis hin zur Unterstützung von Fahrlehrer*innen bei der Neugründung. Daneben umfasst der Service auch Marketing, Vertrieb, Kundenbetreuung und Rechnungsabwicklung.

„Dank der exzellenten Unterstützung durch Mazars konnten wir uns auf die Kernaspekte der Transaktion fokussieren und zügig zum Notar gehen. Nicht jede Kanzlei nimmt neben der anwaltlichen Beratung die manchmal genauso entscheidende Prozesskoordination in die Hand. Umso erfreulicher, wenn die Kanzlei dabei Leidenschaft für die eigene Arbeit mitbringt“, so Toba Spiegel, zuständiger Senior Investment Manager bei coparion.

Mazars übernahm im Rahmen der Finanzierungsrunde die rechtliche Due Diligence und beriet bei der Gestaltung wie auch Verhandlung des Investment and Shareholders‘ Agreement sowie der weiteren Transaktionsdokumente.

„Wir freuen uns, dass wir infolge einer Empfehlung coparion erstmalig bei einem Investment begleiten konnten. Die Zusammenarbeit mit dem Team von coparion war exzellent und das Geschäftsmodell von AUTOVIO mit der Digitalisierung des Fahrschulgeschäfts hochinteressant. Mit unserem multidisziplinären Team konnten wir alle aufkommenden Fragestellungen für unsere Mandantin abdecken“, so Dr. Philipp Wüllrich, der seit dem 01. Oktober 2021 Partner von Mazars am Standort in Köln ist und sich auf Venture Capital- und Technologietransaktionen spezialisiert hat.

Die Gesellschaft/Altgesellschafter von AUTOVIO wurden bei der Finanzierungsrunde umfassend von STUDIO LEGAL Rechtsanwälte aus Berlin beraten.

Rechtliche Berater coparion GmbH & Co. KG

Mazars: Dr. Philipp Wüllrich, LL.M. (Federführung, Partner, M&A/Venture Capital, Köln), Yannik Metz (Associate, M&A/Venture Capital, Köln), Florian Helbig (Salary Partner, IP/IT, Leipzig), Philipp Wollert (Associate, Arbeitsrecht, Köln)

coparion GmbH & Co. KG: Toba Spiegel, Linda Erb, Rafael Hautumm

Rechtliche Berater AUTOVIO GmbH/Altgesellschafter

STUDIO LEGAL Rechtsanwälte: Ole Nieke (Federführung, Partner, Venture Capital, Berlin), Paola Leiva (Associate, Venture Capital, Berlin), Elisa Kübler (Associate, IP/IT, Berlin)

Über Mazars

Mazars ist eine international integrierte Partnerschaft, die auf die Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht¹ sowie Accounting, Financial Advisory und Consulting spezialisiert ist. Wir sind in über 90 Ländern und Regionen der Welt tätig und greifen auf die Expertise von mehr als 44.000 Professionals zurück – mehr als 28.000 in der integrierten Partnerschaft von Mazars und mehr als 16.000 über die Mazars North America Alliance –, um Mandant*innen jeder Größe in jeder Phase ihrer Entwicklung zu unterstützen.

In Deutschland ist Mazars mit 108 Partner*innen und fast 1.780 Mitarbeiter*innen an zwölf Standorten vertreten und gehört mit einem Jahresumsatz von über 204 Millionen Euro zu den führenden multidisziplinär aufgestellten Prüfungs- und Beratungsgesellschaften.

¹Wenn nach den geltenden Landesgesetzen zulässig.