Newsletter „Steuern“ 3/2023

Wir freuen uns, Ihnen einen neuen Tax-Newsletter vorlegen zu können. Wir liefern Ihnen Neues aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung.

Hervorheben wollen wir zwei grundlegende Entwicklungen. Zum einen führen wir in dem Beitrag „Täglich grüßt das Murmeltier - Das Erbschaftsteuergesetz bald erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand“ aus, dass es erneut Anlass gibt, über die Verfassungsmäßigkeit des ErbStG nachzudenken. Bereits drei Mal hat das Bundesverfassungsgericht in der jüngeren Vergangenheit entschieden, dass das jeweils geltende ErbStG verfassungswidrig sei.

Sodann freuen wir uns auf die Ausführungen zum Thema „Rechtliches Gehör“. Der Bundesfinanzhof hat den Anspruch auf rechtliches Gehör – ein fundamentales Recht – gestärkt. Das Grundgesetz sagt in Artikel 103 GG: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Das Gericht muss den Beteiligten zumindest zuhören, bevor es seine Entscheidung fällt“. Im zu entscheidenden Fall hatte das Gericht keine Akteneinsicht gewährt. Der BFH sieht in der Möglichkeit der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren einen Teilaspekt des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Eine gute und für die Praxis nicht unwichtige Entscheidung. Sie stärkt die Position des Steuerpflichtigen deutlich.

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