Auswirkungen der CSRD auf die Schifffahrt

Das Thema Nachhaltigkeit schreibt die Regeln für alle Branchen neu und die Schifffahrt ist da keine Ausnahme. Nach der Verabschiedung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die am 05.01.2023 in Kraft getreten ist, müssen Unternehmen künftig zahlreiche Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung erfüllen.

Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 und bis 2030 mindestens 55 Prozent der CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 einsparen – die Europäische Union hat sich mit dem Green Deal diese ehrgeizigen Ziele gesetzt, um die Transformation unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in Richtung Nachhaltigkeit zu forcieren. Obwohl die Schifffahrt die klimafreundlichste Form des Gütertransports pro Kilometer und beförderter Einheit ist, stellt sie mit rund einer Milliarde Tonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr eine der größten Emissionsquellen dar. Die Entwicklung umweltfreundlicherer Antriebstechnologien in der Schifffahrt ist für die Erreichung der Klimaziele essenziell, bedeutet im selben Atemzug aber auch große Investitionsbedarfe.

Um Investoren Orientierung zu bieten und somit ausreichend Kapital über Finanzströme in nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu lenken, muss die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen erfasst werden können und vergleichbar sein. Dafür hat die EU mit der EU-Taxonomie nicht nur ein komplexes Klassifikationssystem ins Leben gerufen, sondern mit der CSRD auch eine neue Regulatorik im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschiedet, die den kompletten Neuaufbau einer Organisationsstruktur und eines Zahlenwerks rund um ESG und Nachhaltigkeit erfordert.

Erweiterter Anwenderkreis der CSRD

Bisher gab es in der Europäischen Union Berichtspflichten für „Unternehmen von öffentlichem Interesse“. Dazu zählten kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Beschäftigten. Die bislang gültige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) hatte allerdings relativ geringe Auswirkungen auf die Schifffahrtsbranche, wird nun aber durch die schrittweise ab 2024 in Kraft tretende CSRD abgelöst. Somit wird der Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich erweitert.  Ab 2026 (für das Berichtsjahr 2025) müssen alle großen Unternehmen, unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung die neuen Berichtsvorgaben umsetzen, die zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten:

(i) eine durchschnittliche Mitarbeiterzahl von 250,

(ii) einen Nettoumsatz von 40 Mio. Euro und

(iii) eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro.

Ab dem Berichtsjahr 2028 unterliegen auch Unternehmen außerhalb der EU der Berichtspflicht, wenn sie Niederlassungen oder Tochterunternehmen in der EU führen. Unterm Strich erweitert sich der Kreis berichtspflichtiger Unternehmen von 12.000 auf rund 50.000 in Europa. Allein im Schiffssektor sind voraussichtlich sogar sieben- bis achtmal so viele Unternehmen als bisher von der CSRD betroffen.

Umfassende inhaltliche Anforderungen

Gerade für diejenigen Unternehmen, die neu in den erweiterten Anwenderbereich der CSRD fallen, sind die Herausforderungen nicht zu unterschätzen. In Bezug auf internes Know-how, Zuständigkeiten, Prozesse und Systeme sind sie oft nicht ausreichend vorbereitet. Denn die Vorgaben für das Reporting nach den neuen europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) sind umfassend und reichen teilweise tief in die Wertschöpfungskette: Nicht nur ist der Themenkomplex aus Umwelt, Sozialem und Governance im Unternehmen fest zu verankern, das Management einzubinden und das Geschäftsmodell auf Resilienz zu prüfen; daneben sollen stetig sowohl die Nachhaltigkeitsziele als auch die Fortschritte bei der Erreichung dieser Ziele jedes Jahr offengelegt werden. Das könnte beispielsweise bedeuten, den Anteil der Flotte, der mit alternativen Kraftstoffen fährt, zu erhöhen.

Wenn keine Fortschritte gemeldet oder die Ziele nicht erreicht werden, kann sich dies negativ auf Reputation und Profitabilität auswirken. Investor*innen, Kund*innen, Mitarbeiter*innen und weitere Stakeholder haben inzwischen hohe Erwartungen an die unternehmerische Nachhaltigkeitsleistung.

Für die Umsetzung bleibt nicht viel Zeit

Auch der Schifffahrtssektor muss sich also rechtzeitig vorbereiten, damit er den gesetzlich verpflichtenden Anforderungen der CSRD entspricht. Um alle organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen, gilt es jetzt zu beginnen und vorausschauend zu planen:

Alles, was 2026 an Informationen und Daten in den CSRD-konformen Bericht muss, ist bereits 2025 festzuhalten und einzusammeln. Ein Dry Run ist für 2024 zu empfehlen und 2023 wird damit zu dem Jahr, in dem Anforderungslisten erstellt, Prozesse, Strukturen und Datenbanken aufgesetzt und Mitarbeiter*innen auf die neuen Aufgaben vorbereitet werden müssen.

Unser multidisziplinäres Team aus Sustainability-Expert*innen unterstützt Unternehmen dabei, rechtzeitig alle notwendigen Prozesse anzustoßen und zu begleiten.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Shipping-Newsletter 1-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.