Smart-Meter-Rollout – Novelle des Messstellenbetriebsgesetzes beschlossen

In der Sitzung vom 12. Mai 2023 hat der Bundesrat das vom Bundestag am 20. April 2023 beschlossene Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende gebilligt.

In unserem Newsletter „Public Sector“ 1/2023 hatten wir ausführlich zum Kabinettsbeschluss berichtet.

Zum Beschluss des Bundesrats ist festgehalten worden (vgl. Bundesrat Kompakt):

„Anlass für die Neuregelungen ist, dass die Einführung der intelligenten Systeme nicht mit der erhofften Geschwindigkeit vorangeht, was laut Gesetzesbegründung unter anderem an aufwändigen Verwaltungsverfahren liege.

Um die Verfahren zu vereinfachen, wird beispielsweise der Einbau intelligenter Strommesssysteme künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bedürfen. Die Hersteller am Markt erfüllten mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit, heißt es in der Begründung. Das Gesetz baut die bestehenden Auflagen aus und macht präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.“

Zum Thema „Steuerung des Stromverbrauchs“, der das für eine erfolgreicher Gestaltung der Energiewende von immenser Bedeutung ist, wird ausgeführt:

„Vorteile der Smart-Meter sollen neben einer effizienteren Messung und Steuerung des Stromverbrauches und der Stromeinspeisung auch eine für die Stromanbieter besser zu überwachende Netzauslastung sein.

Ab 2025 soll für jeden Abnehmer die Möglichkeit bestehen, mit einem variablen Strompreistarif dann Strom zu nutzen, wenn dieser preiswert und von erneuerbaren Energien bereitgestellt ist. Dies diene der Stabilisation des Marktes und der Stromnetze und würde einen weiteren Schritt in der Energiewende bedeuten.

Die Kosten eines Smart-Meters werden für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt bei einer dafür höheren Beteiligung durch die Netzbetreiber.“

Es ist zu erwarten, dass das Gesetz nun zügig in Kraft tritt.

Autor

Dr. Hans-Martin Dittmann
Tel: +49 30 208 88 1014

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.