Sachsen erhöht die Wasserentnahmeabgabe

In der letzten Sitzung des Sächsischen Landtages am 20. Dezember 2022 wurde im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2023/2024 auch das Sächsische Wassergesetz (SächsWG) angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Regelungen zur Festsetzung und zur Höhe der Wasserentnahmeabgabe.

Der Abgabesatz für Grundwasserentnahmen wurde mit der Novellierung des SächsWG ab dem 1. Januar 2023 auf 0,056 € je Kubikmeter für Grundwasserentnahmen und 0,017 € je Kubikmeter für Oberflächenentnahmen festgesetzt. Bislang galt ein einheitlicher Abgabensatz von 0,015 € je Kubikmeter.

Der Freistaat Sachsen erwartet aus der deutlichen Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe Mehrerlöse in Höhe von ca. 20 Mio. €, die zweckgebunden für Maßnahmen, die der Erhaltung und der Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und des gewässerökologischen Zustandes, dem Hochwasserschutz unter ökologischen Gesichtspunkten und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen, eingesetzt werden sollen.

Es ist davon auszugehen, dass die Anhebung der Wasserentnahmeabgabe einen erhöhenden Einfluss auf die sächsischen Trinkwasserentgelte und -gebühren haben werden, da die Abgabenlast der Versorger, die ober- und unterirdischen Wasserdargebote nutzen, deutlich steigen wird.

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Autor

Stephan Gotsch
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