Editorial

Liebe Leser*innen,

auch der Beginn des neuen Jahres steht im Zeichen von Krieg in der Ukraine und gestiegenen Energiekosten. Auch wenn erste Anzeichen für ein Abflachen der Inflation sprechen, ist eine Ende bisher nicht in Sicht. Die Zinsentwicklung führt bei immer mehr Unternehmen zu Investitionshindernissen. Vor diesem Hintergrund berichten wir auch in diesem Newsletter über Fragen der Inflationsausgleichsprämie für Mitarbeiter*innen und die damit verbundenen rechtlichen Fragen.

Zum 1. Januar 2023 ist das Strompreisbremsegesetz und das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz in Kraft getreten. Die sog. Energiepreisbremsen sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen der krisenbedingten Energiepreissteigerungen abfedern. Anlass genug, einen Blick auf den aktuellen Stand der Rechtsentwicklung zu werfen.

Der öffentliche Sektor und die Infrastruktur stehen auch weiterhin im Fokus der Modernisierungsbemühungen der Bundesregierung. Diese strebt – auch zur Bewältigung der Krise – einen beschleunigten Infrastrukturausbau an. Durch das Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich soll die Verfahrensdauer für diese Vorhaben mit einer hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung reduziert werden, ohne hierbei die Effektivität des Rechtsschutzes zu beeinträchtigen. Auch hierüber berichten wir aus ganz aktuellem Anlass.

Wir informieren wie gewohnt über aktuelle Rechtsprechung und rechtliche Entwicklungen rund um das Vergaberecht, das Wasser- und Abwasserrecht sowie das Abfallrecht. Dabei geben wir fachbereichsübergreifende Hinweise aus rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht.

Nicht erst seitdem eine Vielzahl von Unternehmen erhebliche staatliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie erhalten haben, wird die Frage der Haftung für etwaige Rückforderungen solcher staatlicher Beihilfen beim Verkauf des begünstigten Unternehmens beihilferechtlich kontrovers diskutiert. Daran wollen wir uns beteiligen und informieren über den aktuellen Rechtsstand der Beihilferisiken bei Unternehmenstransaktionen.

Bitte beachten Sie auch unsere interessanten Veranstaltungshinweise am Ende des Newsletters. Wir freuen uns, Sie als Teilnehmer*in auch persönlich begrüßen zu dürfen.

Zunächst aber wünschen wir Ihnen weiterhin einen guten Start in das Jahr 2023 und hoffen, dass sich weniger Krisen und mehr konstruktive Lösungsansätze ergeben werden. In diesem Sinne unterstützen wir Sie gern.

Mit den besten Grüßen

Dr. Hans-Martin Dittmann, Philipp Hermisson, Daniel Reisener

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 1-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.