Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 für den Freistaat Sachsen veröffentlicht

Am 27. Juni 2022 hat der Freistaat Sachsen die Grundsatzkonzeption 2030 für die öffentliche Wasserversorgung herausgebracht. Aus der Umsetzung der Konzeption werden auch Auswirkungen auf die Gebühren und Entgelte zu erwarten sein.

Vor dem Hintergrund weiter steigender Trinkwassergebühren und -entgelte ist es politisches Ziel, dass die Entgelte für die Bürger des Freistaates weiterhin sozialverträglich bleiben. Doch welche Maßnahmen müssen Trinkwasserversorger ergreifen, damit die Wasserqualität und -quantität auch in Krisenzeiten gewährleistet wird? Mit dieser Frage setzt sich u. a. die Grundsatzkonzeption öffentliche Wasserversorgung 2030 im Freistaat Sachsen auseinander.

Um dem Klimawandel, demografischen Wandel und der veränderten Sicherheitslage gerecht zu werden, müssen in Zukunft Maßnahmen, wie die Erhöhung der Speicherkapazitäten, Vermeidung von Netzverlusten, Erschließung neuer Ressourcen und zusätzliche Aufbereitungsmaßnahmen, ergriffen werden. Die meisten Anpassungen gehen mit einem erhöhten Investitionsbedarf einher, damit die technische Infrastruktur den zukünftigen Anforderungen entspricht. Die Investitionen wirken sich auf die Gebühren- bzw. Entgeltkalkulation aus. Sozialverträgliche Entgelte werden eine Herausforderung darstellen.

Die Wasserversorger sind u. a. dazu angehalten, in einem eigenen betrieblichen Konzept den Ist-Zustand ihrer Anlagen zu dokumentieren (systematische Dokumentation des Netzbestandes und -zustandes), verschiedene Szenarien zu betrachten sowie einen Soll-Ist-Vergleich zu erstellen. Der Wasserbedarf muss bedarfsgruppengerecht ermittelt werden, damit Bedarfsdeckungsbilanzen flächendeckend einen Überblick geben können. Starken Gebühren-/Entgeltbelastungen soll eine solidarische Aufgabenkalkulation in kommunaler Zusammenarbeit entgegenwirken.

Der Grundsatzkonzeption ist zudem zu entnehmen, dass Not- und Krisensituationen in die Kalkulation einzupreisen sind. Rücklagenbildung und eine langfristige Planung von Investitionsbudgets sind seitens der Wasserversorger erforderlich. Des Weiteren sollen Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz die Bevölkerung sensibilisieren und für Akzeptanz erhöhter Gebühren/Entgelte sorgen.

Die umfassende Grundsatzkonzeption 2030 des Freistaat Sachsen finden Sie hier.

Autor

Stephan Gotsch
Tel: +49 351 45 15 2356

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.