Sektoruntersuchung Fremdwasserbezug

Die Landeskartellbörde Nordrhein-Westfalen hat ihre Ergebnisse aus der Sektoruntersuchung im Wirtschaftszweig des Fremdwasserbezugs der nordrheinwestfälischen Wasserversorgungsunternehmen vorgelegt. Die im Jahre 2017 aufgrund von vermehrten Hinweisen aus der Wasserwirtschaft gestartete Marktuntersuchung soll Aufschluss über die Marktverhältnisse und die Marktakteure sowie über die Wettbewerbsintensität beim Fremdbezug von (Trink-)Wasser geben.

Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 103 Unternehmen ermittelt, die Fremdwassermengen liefern. Rund die Hälfte davon sind Stadtwerke, die Fremdwasser an benachbarte Unternehmen abgeben. Darüber hinaus gibt es einige Wassergesellschaften, die sich ausschließlich auf die Belieferung mit Fremdwasser spezialisiert haben.

Nach Auswertung der erhobenen Daten nimmt die Landeskartellbehörde einen eigenständigen sachlich relevanten Markt für die Belieferung mit Fremdwassermengen in Trinkwasserqualität 2 an. In räumlicher Hinsicht grenzt die Landeskartellbehörde den Markt regional ab, da die Abnehmer die relevanten Fremdwassermengen innerhalb ortsnaher bzw. regionaler Gebiete beziehen.

Unter anderem der Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung sowie die beschränkte Transportfähigkeit von Wasser sorgen dafür, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist und ein Vorlieferant an einem Ort in möglichst unmittelbarer Nähe zu den Abnehmern angesiedelt sein muss, an dem geeignete und ausreichende Wasservorkommen vorzufinden sind.

In einzelnen regionalen Gebieten mit einem besonders hohen Preisniveau ist nicht auszuschließen, dass im Einzelfall die Voraussetzungen eines Preishöhenmissbrauchs erfüllt sein könnten. Im Hinblick auf die Fremdbezugspreise wird sich die Landeskartellbehörde beim Vorliegen entsprechender Beschwerden im Rahmen ihres Ermessens weitere Ermittlungsschritte vorbehalten. In einem möglichen Kartellverfahren müsste stets individuell im Einzelfall ermittelt werden, ob der Vorlieferant eine besondere Marktstellung innehat und diese (z. B. durch missbräuchlich überhöhte Fremdbezugspreise) ausnutzt.

Im Rahmen der Sektoruntersuchung sind auch die Durchschnittspreise der Vorlieferanten abgefragt worden (Basis 2016). Diese liegen im Wesentlichen zwischen 0,46 €/m³ und 0,94 €/m³ (netto und ohne landesspezifisches Wasserentnahmeentgelt. Die meisten liegen zwischen 0,70 €/m³ und 0,82 €/m³.

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