Editorial

Liebe Mandant*innen,

ein ereignisreiches und für die Immobilienbranche herausforderndes Jahr geht zu Ende.

Am 9. November fand die inzwischen traditionelle Immobilienkonferenz in unserem Berliner Büro statt, welche von der British Chamber of Commerce in Germany zusammen mit uns jährlich veranstaltet wird. Neben der gegenwärtigen Situation der Branche stand die Energie- und Wärmewende und deren Auswirkungen auf die Bau- und Wohnungswirtschaft im Fokus. Hierzu diskutierte unser Partner Dr. Matthias Haß angeregt mit hochrangigen Vertretern aus Politik und Immobiliensektor.

Wichtige neue Regelungen werden zum Jahreswechsel u. a. im Hinblick auf Immobilientransaktionen unter Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft treten. GbRs können sich ab dem 1. Januar 2024 (freiwillig) in das neu zu schaffende Gesellschaftsregister eintragen lassen. Für Grundstücks-GbRs dagegen wird die Eintragung im Gesellschaftsregister künftig (faktisch) zwingend sein.

Denn Grundbucheintragungen einer Grundstücks- GbR werden zukünftig nur noch vorgenommen, wenn diese im Gesellschaftsregister eingetragen ist. Eine nach bisherigem Recht als Berechtigte im Grundbuch eingetragene GbR wird sich also in das Gesellschaftsregister eintragen lassen müssen, um über ihre Grundstücksrechte verfügen und Grundeigentum oder (sonstige) Grundstücksrechte erwerben bzw. veräußern zu können. Details der Reform können Sie auf den Seiten 4 ff. nachlesen.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und schon jetzt ein fröhliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit den besten Grüßen

Dr. Jan Christoph Funcke

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 3-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.