Update zum Mietendeckel

Nachdem der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. März 2021 – 2 BvF 1/20, 2 BvL 4/20 und 2 BvL 5/20) den Berliner Mietendeckel aufgrund fehlender Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, versucht der Berliner Senat das Thema nunmehr auf Bundesebene neu zu beleben.

Der Berliner Senat hatte dazu Mitte September 2021 eine neue Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht. Darin sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, einen Gesetzentwurf zur Schaffung einer Länderöffnungsklausel vorzulegen, die es ermöglicht, durch Landesrecht von den Regelungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Miethöhe auf angespannten Wohnungsmärkten mietpreisbegrenzend abzuweichen.

Begründet wird die Gesetzesinitiative damit, dass die mietpreisrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch den unterschiedlichen Situationen auf den jeweiligen lokalen Wohnungsmärkten nicht ausreichend Rechnung tragen würden. Zudem würden die vorhandenen Länderermächtigungen für die Ingangsetzung der Mietpreisbremse sowie zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nicht ausreichen, um wirksam Mietpreisbegrenzungen zu erreichen. Das soziale Mietrecht müsse aber auf allen Wohnungsmärkten wirksam vor Verdrängung aufgrund steigender Mieten schützen und die Mieten nachhaltig leistbar halten.

Es darf bezweifelt werden, ob weitere Regulierungsinstrumente die Wohnungsknappheit effektiv bekämpfen können, zumal bauwillige Investoren sich möglicherweise (erneut) zurückziehen könnten. Letztlich kann die Wohnungsknappheit nur durch den schnellen Neubau von Wohnungen beseitigt werden. Es ist die Aufgabe der Politik, entweder selbst für diesen Neubau zu sorgen oder aber genügend Anreize für private Investoren zu setzen und erforderliche Genehmigungsverfahren effektiv durchzuführen. Aus Sicht der Immobilienbranche dürfte es zum Glück als nahezu ausgeschlossen erscheinen, dass es unter einer Bundesregierung unter Beteiligung der FDP in den nächsten Jahren zu einem derartigen „Bundesmietendeckel“ kommt.

Autoren

Christoph von Loeper
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Dr. Jan Christoph Funcke
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 3-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnierenund erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.