Berlin erlässt eigenes Solargesetz

Nachdem das Abgeordnetenhaus von Berlin bereits im März 2020 im Rahmen des sog. „Masterplan Solarcity“ eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen („PV-Anlage“) auf öffentlichen Gebäuden beschlossen hatte, folgte kürzlich das „Solargesetz Berlin“, das am 16. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Die Pflicht zur Errichtung von PV-Anlagen auf privaten Bauten trifft die Eigentümer jedoch erst ab dem 1. Januar 2023.

Zweck des Gesetzes ist es, zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Steigerung der regionalen Wertschöpfung das Potenzial zur Nutzung erneuerbarer Energien durch die Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie wirksam zu erschließen. Ziel des Gesetzes ist, den Anteil der Solarenergie am Stromverbrauch so schnell wie möglich auf mindestens 25 % zu steigern.

Wesentliche Inhalte des Gesetzes

  • Private Eigentümer von Neubauten oder von Bestandsgebäuden sind im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation sowie zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach verpflichtet, wenn die Nutzungsfläche mehr als 50 m2 beträgt. Die Inbetriebnahme der PV-Anlage muss mit Beginn der Gebäudenutzung bzw. bei einem wesentlichen Umbau mit Fertigstellung des Umbaus erfolgen.
  • Bei Neubauten müssen dabei mindestens 30 % der Bruttodachfläche, bei Bestandsgebäuden mindestens 30 % der Nettodachfläche von PV bedeckt sein. Bei Bestandsgebäuden genügt es jedoch, alternativ zur prozentualen Mindestgröße, wenn die installierte Leistung der Solaranlagen bestimmte Leistungswerte, abhängig von der Anzahl der Wohnungen im Gebäude, erreicht.
  • Die Pflicht gilt auch dann als erfüllt, wenn Solarthermieanlagen im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes errichtet und betrieben werden oder andere Außenflächen des Gebäudes für die Nutzung von PV-Anlagen (Fassaden-PV-Anlagen) genutzt werden (sog. Erfüllungsoptionen).
  • Die Solarpflicht kann aus Gründen des Denkmalschutzes, der Ausrichtung des Daches oder technischer Unmöglichkeit entfallen (sog. Ausnahmen).
  • Zudem sieht das Gesetz Befreiungen von der PV-Anlagen- Pflicht vor. Wenn die Pflicht im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde, kann sie entfallen. Befreiungen von der Pflicht müssen bei der für Energie zuständigen Senatsverwaltung beantragt werden.
  • Im Übrigen sind Verstöße gegen die Solarpflicht als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewährt.

Solargesetz auch auf Bundesebene?

Verschiedene Bundesländer wie Hamburg und Baden- Württemberg haben mit unterschiedlicher Akzentuierung bereits „Solargesetze“ auf Landesebene beschlossen, während die Vorhaben etwa in Bremen und Bayern stocken. Nunmehr gab es auch auf Bundesebene einen ersten Vorstoß zur Installationspflicht von PV-Anlagen auf Dächern. Ende August brachte die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen kurz vor Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden“ in den Bundestag ein, der Eigentümer von Neubauten ab Mitte nächsten Jahres verpflichten soll, auf Dachflächen Solaranlagen zur Stromerzeugung zu installieren und zu betreiben. Diese Regelung sollte auch für Bestandsgebäude gelten, bei denen das Dach saniert wird. Nachdem sich der Gesetzesentwurf durch das Ende der Legislaturperiode und die Bundestagswahlen erledigte, bleibt abzuwarten, ob es hier bei einer Bundesregierung unter Beteiligung von Bündnis 90/Die Grünen zu einem Neuvorstoß kommen wird.

Fazit und Ausblick

Während einerseits das Solargesetz Berlin als ein großer Schritt in Richtung Klimaschutz zu begrüßen ist, dürfte das Gesetz – neben dem weiterhin geringen Zins, dem Baustoffmangel und sonstigen immer weitergehenden Gesetzesverschärfungen (z. B. beim Brandschutz) – zu einem weiteren Kostentreiber werden und privaten Eigentümern den Hausbau bzw. die Sanierung eines Gebäudes erschweren. Nach Einschätzung von Ramona Pop, geschäftsführende Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, verursacht eine PV-Anlage für Einfamilienhäuser rund 8.000 €, für Mehrfamilienhäuser etwa 20.000 € an zusätzlichen Baukosten.

Um die Pflicht zur Installation und zum Betrieb von PV-Anlagen zu vermeiden, empfiehlt es sich, insgesamt lieber früher als später mit dem Bau bzw. der Sanierung eines Gebäudes zu beginnen. Darüber hinaus sollten private Eigentümer sich in jedem Fall ausreichend über etwaige staatliche Fördermöglichkeiten informieren. Informationen finden sich auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

Autoren

Christoph von Loeper
 Tel: +49 30 208 88 1422
David Pamer
Tel: +49 30 208 88 1167

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 3-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnierenund erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.