IFRS-Newsletter 2/2015
Der Newsletter 2/2015 berichtet über aktuelle Verlautbarungen und Änderungen des IFRS-Regelwerks.
IFRS IC veröffentlicht Entwurf
Der Interpretationsentwurf enthält Anwendungshinweise zur Bilanzierung von tatsächlichen und latenten Steuerschulden und -ansprüchen, bei denen Unsicherheiten in Bezug auf die ertragsteuerrechtliche Behandlung bestehen. Die Bestimmung des zu versteuernden Ergebnisses oder steuerlichen Verlusts, des Steuerwerts (tax base), der noch nicht eingetretenen bzw. genutzten steuerlichen Gewinne oder Verluste sowie des Steuersatzes ist stets mit Unsicherheiten behaftet und hängt von der Anwendung der Steuergesetze bzw. der Anerkennung durch die Finanzverwaltung und Finanzgerichte ab.
Nach den im Interpretationsentwurf gemachten Vorschlägen soll eine einzelne oder gemeinsame Beurteilung von Unsicherheiten in Bezug auf die Ertragsteuern im Ermessen des bilanzierenden Unternehmens liegen. Der Interpretationsentwurf regelt ebenfalls, welche Annahmen ein Unternehmen in Bezug auf die Überprüfung durch die Steuerbehörde treffen soll. Bei der Bestimmung der Unsicherheit hat ein Unternehmen die Wahrscheinlichkeit, ob die Steuerbehörde die betreffende steuerliche Behandlung akzeptiert, zu berücksichtigen. Ebenso hat ein Unternehmen bei Änderungen von Tatsachen und Umständen seine bisherigen Ermessungsentscheidungen zu überprüfen.
Die Kommentierungsfrist zu diesem Interpretationsentwurf endet am 19. Januar 2016.
Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 2/2015.
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