Umsatzsteuer im Fokus 1/2019

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil vom 22.11.2018 die Unternehmereigenschaft einer Bruchteilsgemeinschaft verneint und damit weitreichende Fragen für die umsatzsteuerliche Praxis aufgeworfen. Darüber hinaus hat sich der BFH in den vergangenen Wochen in mehreren Urteilen mit der Frage beschäftigt, wann Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheitsförderung und der medizinischen Heilbehandlung unter die Steuerbefreiungen des § 4 Nr. 14 UStG fallen. Eine aus Sicht der betroffenen Steuerpflichtigen erfreuliche Entscheidung hat außerdem das FG Baden-Württemberg zum Beginn des Zinslaufs in den sogenannten Bauträgerfällen gefällt. Und schließlich hat sich die Finanzverwaltung mit leichter Verspätung zu Anwendungsfragen hinsichtlich der neuen Aufzeichnungspflichten und Haftungstatbestände für Betreiber elektronischer Marktplätze i. S. d. §§ 22f, 25e UStG geäußert.

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Umsatzsteuer im Fokus 01/2019