Gemäß diesen Änderungen müssen Unternehmen IFRS 9 „Finanzinstrumente“ auf Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen anwenden, die nicht mittels der Equity-Methode bilanziert werden, einschließlich von langfristigen Beteiligungen. Folglich wird auch die Ermittlung etwaiger Verluste durch Wertminderungen durch IFRS 9 abgedeckt.
Vom Anwendungsbereich des IFRS 9 weiterhin ausgenommen sind jene Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.
Die Verordnung (EU) 2019/237 ist für Geschäftsjahre am oder nach dem 1.1.2019 verpflichtend anzuwenden und kann über folgende Adresse bezogen werden.
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