IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 37

06.03.2019 – IASB veröffentlicht vorgeschlagene Änderungen an IAS 37 zu den Kosten der Vertragserfüllung bei Drohverlustrückstellungen für belastende Verträge

Im Dezember 2018 hat der IASB vorgeschlagene Änderungen ED/2018/2 zu IAS 37 bezüglich der Kosten der Vertragserfüllung bei Drohverlustrückstellungen veröffentlicht.

Eine Drohverlustrückstellung für belastende Verträge ist nach IAS 37.68 dann zu bilden, wenn der erwartete Nutzenzufluss die unvermeidbaren Kosten aus dem Vertrag unterschreitet. Die unvermeidbaren Kosten aus dem Vertrag setzen sich dabei zusammen aus dem niedrigeren Betrag zwischen den Kosten aus der Beendigung und der Erfüllung des Vertrags.

Die bisher bestehenden Regelungen beinhalten keine Angaben zur Zusammensetzung der Kosten zur Erfüllung des Vertrags. Nach IAS 37.68 ff. soll daher nun klargestellt werden, dass die Kosten zur Erfüllung eines Vertrages diejenigen Kosten beinhalten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen. Dazu ist in IAS 37.68A ein entsprechender Katalog aufgenommen worden und in IAS 37.68B soll demgegenüber wiederum klargestellt werden, dass allgemeine Verwaltungskosten, die sich nicht direkt auf den Vertrag beziehen, nicht enthalten sind, es sei denn sie können der anderen Vertragspartei in Rechnung gestellt werden.

Ein Erstanwendungszeitpunkt ist in dem Entwurf noch nicht enthalten. Eine vorzeitige Anwendung soll aber gestattet sein. Die Kommentierungsfrist endet am 15. April 2019.

Kontakt

* mandatory fields

Ich stimme zu, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und für die Zuordnung für eventuelle Rückfragen gespeichert werden. Ich habe die Erklärung zum Datenschutz gelesen und akzeptiere diese.

Dies ist ein Beitrag aus unserem IFRS-Newsletter 1/2019. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.