Das Nachfolgethema umfasst neben vielen familiären und durchaus auch psychologischen Aspekten ein weites Spektrum von Themen. Es ist die Schnittstelle vom Erbrecht als Teil des Zivilrechts und dem Erbschaftsteuerrecht.
  • Rechtsberatung

Zum Zivilrecht gehören Bereiche des Erbrechts, des Pflichtteilsrechts, des Ehe- und Güterstandsrechts, der Minderjährigenrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arbeitsrechts und das Thema Asset Protection

  • Steuerberatung

Natürlich spielt die Erbschaft- und Schenkungsteuer bei jeder Nachfolgeplanung bereits im Vorfeld eine wichtige Rolle. Wir unterstützen Sie aber auch dabei die entsprechenden Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen abzugeben.

Nicht zu vernachlässigen ist aber auch das Thema der Ertragsteuerbelastung im Erbfall. Diese sollte bei jeder guten Beratung vermieden werden. Es gilt daher, steuerliche Konstrukte wie Betriebsaufspaltung und Sonderbetriebsvermögen zu erkennen und darauf zu achten, dass die jeweiligen Wirtschaftsgüter ihre Betriebsvermögenseigenschaft auch im Erbfall nicht verlieren.

Auch im Rahmen der Erbauseinandersetzung kann es zu einer Aufdeckung von stillen Reserven kommen, wenn die Wirtschaftsgüter unter den Erben nicht entsprechend der Erbquoten verteilt werden.

Bei Übertragung von Immobilien spielt natürlich auch die Grunderwerbsteuer eine Rolle, die wir für Sie im Auge haben.

  • Bewertung

Für jegliche steuerliche Belastung ist die Bewertung des Vermögensgegenstandes entscheidend. Wesentliche Unterschiede ergeben sich bereits bei der Bewertung von Immobilien und Bewertung von Unternehmen. Unsere fachübergreifende ganzheitliche Beratung ist unerlässlich für eine erfolgreiche Konzeption und reibungslose Umsetzung einer Unternehmensnachfolge.

Unsere Spezialisten haben zahlreiche erfolgreiche Unternehmensnachfolgen beraten und deren Umsetzung begleitet. Sie sind mit dieser besonders sensiblen Situation vertraut und vermitteln ihre vielfältigen Erfahrungen mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl den Mandanten, die sich naturgemäß regelmäßig erstmals mit dem Prozess einer Unternehmensübergabe beschäftigen. Dabei hat sich die bei uns gewohnte reibungslose interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- und IT-Beratern, Corporate-Finance-Spezialisten und Gutachtern für Immobilienbewertung bewährt.

  • Bewertung von Immobilien

Unsere Spezialisten haben zahlreiche erfolgreiche Unternehmensnachfolgen beraten und deren Umsetzung begleitet. Dabei hat sich die bei uns gewohnte reibungslose interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, Unternehmens- und IT-Beratern, Corporate-Finance-Spezialisten und Gutachtern für Immobilienbewertung bewährt.

  • Bewertung von Unternehmen

Nach dem Bewertungsgesetz werden Unternehmen derzeit sehr hoch bewertet, da der derzeitige Kapitalisierungsfaktor bei 17,86 des durchschnittlichen Jahresertrages liegt.

Da diese Werte nicht dem tatsächlich erzielbaren Wert am Markt entspricht, steht es jedem Steuerpflichtigen frei, eine andere anerkannte Unternehmensbewertung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang arbeiten wir eng zusammen mit unseren der Corporate Finance & Consulting.