Türkei setzt Automatischen Informationsaustausch mit Deutschland um

Almanya ile Otomatik Bilgi Paylaşımı yürürlüğe girdi

Aufgrund eines präsidialen Erlasses der Republik Türkei vom 31. Mai 2021 (resmigazete.gov.tr) ist der Weg endgültig geebnet, dass die Türkei auf der Grundlage des sog. Automatischen Informationsaustausch (AIA) Steuerdaten nach Deutschland liefern kann. Hintergrund ist die internationale Aufforderung (insbesondere seitens der EU) gegenüber der Türkei, den AIA, dem sie bereits 2017 beigetreten war, endgültig mit allen Ländern der EU umzusetzen – bis zuletzt hatte die Türkei Deutschland hiervon ausgenommen (Siehe Mazars Beitrag: Steueroasenabwehrgesetz in Deutschland).

Dies bedeutet, dass die türkischen Finanzbehörden - zum ersten Mal bis zum 31.09.2021 - den deutschen Finanzbehörden Daten über in Deutschland ansässige Personen (d.h. die ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben) liefern müssen, die Einkünfte auf Bankkonten in der Türkei beziehen. Meldepflichtig sind neben Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinnen auch Auszahlungen aus Versicherungen und Rentenverträgen, die auf einem Bankkonto in der Türkei auflaufen. Diese Daten erhalten die türkischen Finanzbehörden von den Banken und Finanzinstituten in der Türkei.

Soweit diese Einkünfte bisher den deutschen Finanzbehörden nicht bekannt sind, droht in Deutschland neben einer Nachbesteuerung auch die Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens wegen Steuerhinterziehung. Denn grundsätzlich sind diese Einkünfte bei in Deutschland ansässigen Personen auch dann steuerpflichtig, wenn diese in der Türkei erzielt werden, dort verbleiben oder der Steuerpflichtige nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Obwohl nur Erträge und Kontensalden ab 2019 gemeldet werden, kann auf dieser Grundlage von den deutschen Finanzbehörden auch eine Nachbesteuerung und ggf. Steuerhinterziehung für weiter zurückliegende Zeiträume angenommen werden. Denn die deutschen Finanzämter können auch Rückschlüsse hieraus auf Erträge aus den Vorjahren ziehen und diese ggf.  schätzen. Auch können die Kontensalden den Schluss auf Schenkungen oder Erbschaften in den Vorjahren zulassen (die auch in Deutschland steuerpflichtig wären), die dem deutschen Finanzamt nicht mitgeteilt worden sind.

Bevor das jeweilige deutsche Wohnsitzfinanzamt Kenntnis von den Steuerdaten erhält, ist es für die betroffenen Steuerpflichtigen möglich, durch das Stellen einer formal korrekten Selbstanzeige Straffreiheit zu erlangen.

Mazars unterstützt Sie gerne bei der Klärung des Sachverhalts und der Entwicklung der passenden Strategie. Hierbei kooperieren wir eng mit auf Steuerdelikte spezialisierten Strafrechtler*innen, um die Einleitung eines Strafverfahrens abzuwehren. Daneben ist es das Ziel, im Gesamtergebnis eine drohende Doppelbesteuerung in Deutschland und in der Türkei zu vermeiden. Durch unsere Mazars Büros, u.a. in Istanbul (Mazars - Türkiye), können wir ggf. auch bei den türkischen Finanzbehörden intervenieren. Sprechen Sie uns gerne an!

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Prof. Dr. Adrian Cloer, Rechtsanwalt, Steuerberater
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