Das FISG: Die gesetzgeberische Reaktion auf den Fall Wirecard

Finanzpolitische Einordnung und Eckpunkte der Neuregelungen

Als Reaktion auf den Wirecard-Skandal hat der Deutsche Bundestag im Mai 2021 das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) beschlossen. Es enthält unter anderem Neuregelungen in den Bereichen Bilanzkontrollverfahren, Abschlussprüfung und Corporate Governance. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers ist die Stärkung des Vertrauens in den deutschen Finanz- und Kapitalmarkt, womit Abschlussprüfer*innen und Finanzmarktaufsicht, aber auch Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder, verstärkt in die Pflicht genommen werden. Das Gesetz tritt mit wenigen Ausnahmen bereits ab dem 1. Juli 2021 in Kraft und gibt den betroffenen Parteien nur eine kurze Reaktionszeit auf die dann geltenden Vorschriften.

Nach dem FISG ist vor dem FISG II

Dabei dürfte es jedoch nicht bleiben: Viele Beobachter halten das FISG lediglich für einen ersten Schritt. Das nahende Ende der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages erzwang einen zügigen Gesetzgebungsprozess und verhinderte ausführliche Diskussionen über die ganz konkreten und die strukturellen Lehren aus dem Fall Wirecard. Vor diesem Hintergrund ist in der kommenden Legislaturperiode mit einem „FISG II“ zu rechnen, das auf der weiteren Aufarbeitung des Falls, auf einer angemessenen Fachdiskussion und auf möglichen europäischen Regulierungsvorhaben in diesem Bereich beruht.

Im Vordergrund dürfte dabei das Thema der mangelnden Marktvielfalt auf dem Wirtschaftsprüfungsmarkt stehen. So betonten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD im federführenden Finanzausschuss, „sie würden einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt für Abschlussprüfungsleistungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse für wesentlich halten“.

Zu hohe Marktkonzentration: Weitere Maßnahmen sind nötig

Die im FISG enthaltene Haftungsverschärfung bei der Prüfung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften droht die Marktkonzentration sogar weiter zu verdichten. Weitere strukturelle Maßnahmen scheinen daher unausweichlich. Dies forderten im Gesetzgebungsprozess nicht nur Stimmen der Opposition. Die Regierungsfraktionen selbst forderten „die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob durch Anreize für Joint Audits die bestehende Konzentration auf dem Markt für Abschlussprüfungsleistungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse abgemildert werden könne und ggf. welche Anreize für Joint Audits über die bestehenden Möglichkeiten hinaus geschaffen werden könnten“.

Man darf also gespannt sein, wie der Gesetzgeber in der kommenden Legislaturperiode das Vertrauen in den Finanzmarkt weiter stärken möchte. Im Folgenden stellen wir in knapper Übersicht vor, was wir heute schon kennen: die mit dem FISG erlassenen Neuregelungen. Wie sind Vorstands- und Aufsichtsratmitglieder bzw. Prüfungsausschüsse davon betroffen? Lesen Sie hier mehr dazu.

Das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

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Wie sind Vorstände und Aufsichtsräte bzw. Prüfungsausschüsse vom FISG betroffen?

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