FAQs zum Wettbewerb

In unserem FAQ-Bereich haben wir häufige Fragen und Antworten rund um Bayerns Best 50 für Sie zusammengestellt.

1.   Kann eine Bewerbung nur nach Aufforderung erfolgen?
Nein, alle Unternehmen, die die Teilnahmekriterien erfüllen, können sich bewerben. Eine Aufforderung durch Veranstalter und/oder Jury ist nicht erforderlich.

2.   Ist die Teilnahme am Wettbewerb mit Kosten verbunden?
Nein, für die Teilnahme am Wettbewerb sowie im Fall einer Auszeichnung fallen keine Kosten an.

3.   Muss ein Unternehmen, das sich um die Sonderpreise bewirbt, ebenfalls die Teilnahmekriterien erfüllen?
Ja, die Teilnahmekriterien gelten auch für den Sonderpreis.

4.   Ist der Bewerbungsschluss 31. März 2023 eine Ausschlussfrist?
Ja, am Wettbewerb nehmen nur die Unternehmen teil, die bis zum 31. März 2023 ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen eingereicht haben.

5.   Können Angaben auch nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen korrigiert werden?
Ja, alle Angaben können bis zum Bewerbungsschluss am 31. März 2023 korrigiert werden. Senden Sie die berichtigten Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfrist an BB50@mazars.de.

6.   Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist verifiziert Mazars die Daten der Unternehmen und wertet diese aus. Sofern erforderlich, erfolgen in diesem Zusammenhang Unternehmensbesuche, die wir in Absprache mit den Bewerber*innen durchführen.

7.   Wer sind die Juroren bzw. wer entscheidet darüber, welche Unternehmen 2023 zu Bayerns Best 50 gehören?
Mazars wurde im Rahmen einer Ausschreibung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beauftragt, den Wettbewerb Bayerns Best 50 durchzuführen. Als unabhängiger Juror ermittelt Mazars die Preisträger transparent und neutral anhand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien.

8.   Wann werden die Preisträger*innen informiert?
Sobald die Preisträger*innen für Bayerns Best 50 und die Sonderpreise feststehen, informiert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie diese schriftlich. Die Bekanntgabe erfolgt ca. 6 Wochen vor der Preisverleihung. Die Preisverleihung ist am 24. Juli 2023.

9.   Können sich Bayerns Best 50-Preisträger*innen der Jahre 2021 und 2022 bewerben?
Die Preisträger*innen der Jahre 2021 und 2022 sind von der Teilnahme an Bayerns Best 50 im Jahr 2023 ausgeschlossen. Gesellschaften, deren Finanzkennzahlen bei einem*einer Preisträger*in der beiden vorangegangenen Jahre 2021 und 2022 einbezogen wurden (Konzernbetrachtung), sind ebenfalls nicht teilnahmeberechtigt.

10.  Können Unternehmen teilnehmen, die von Stiftungen gehalten werden?
Nein, sofern die Anteile an einem Unternehmen vollständig von einer Stiftung gehalten werden, ist das Teilnahmekriterium „inhabergeführt“ nicht erfüllt.

11.  Was ist ein mit einem Aufsichtsrat vergleichbares Gremium?
Der Aufsichtsrat hat nach § 111 AktG die Geschäftsführung zu überwachen. Ein mit einem Aufsichtsrat vergleichbares Gremium sollte daher Aufgaben wahrnehmen, die über eine reine Beratungsfunktion hinausgehen.

12.  Wie sind die Finanz- und Mitarbeiterdaten nachzuweisen?
Alle entscheidenden Informationen können durch den handelsrechtlichen Jahresabschluss belegt werden. Sofern erforderlich, erfolgen im Rahmen der Auswahl Gespräche mit den Unternehmer*innen sowie ggf. Unternehmensbesuche.

13.  Wie ist vorzugehen, wenn die Finanzdaten 2021 und 2022 noch nicht vorliegen?
Bei diesen Informationen handelt es sich um Pflichtangaben. Sollten diese Daten noch nicht überprüfbar vorliegen, geben Sie bitte vorläufige Finanzdaten bzw. Planzahlen an.

14.  Mit welchen Finanzdaten soll ich mich bewerben – mit dem Einzelabschluss oder dem Konzernabschluss?
Bayerns Best 50 zeichnet die wachstumsstärksten Unternehmen in den Bereichen Umsatz und Mitarbeiter*innen aus. Es sollte sich die Einheit bewerben, die die höchsten Wachstumsraten aufweist.

15.  Gibt es eine Checkliste, anhand derer ersichtlich ist, welche Unterlagen und Daten ich einreichen muss?
Ja, diese können Sie hier einsehen.