Sachverständiger gilt bei Beratertätigkeit für Unfallversicherung als befangen

Norman Langhoff hat den Fachbeitrag "Sachverständiger gilt bei Beratertätigkeit für Unfallversicherung als befangen" in dem Magazin Praxis Implantologie 01/2016 veröffentlicht.
Ein vertragliches Beratungsverhältnis zwischen einem Unfallversicherungsträger und einem Arzt kann dessen Befangenheit begründen und es rechtfertigen, dass einem Antrag, ihn als Sachverständigen abzulehnen, stattgegeben wird. Zu diesem Ergebnis kommt das LSG Bayern in einem Beschluss vom 25. September 2015 (Az. L 2 SF 64/13 B). Die Entscheidung des LSG kann auch in Arzthaftungsprozessen als Argumentationshilfe herangezogen werden.

PI Praxis Implantologie

Abrechnung · Recht · Praxisführung · Zahnmedizin 01/2016

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Abrechnung

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Recht

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Zahnmedizin

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Publikation: Praxis Implantologie
Ausgabe: 01/16
Seite: 18
Erscheinungstermin: 01.01.2016

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