Schwere Zeiten, flexible Lösungen für Schiffsinvestoren!

Sie sind Anleger oder Investor von bzw. bei Schiffsgesellschaften und können kaum noch Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft geltend machen? Dann sprechen Sie uns an.

Nicht nur auf Ebene der Schiffsgesellschaften bestehen Möglichkeiten, die steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Geschicke zu bestimmen.

Betroffene Anleger und Investoren können grundsätzlich selbst bestimmen, welche Qualität ihre Beteiligung haben soll. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten könnte es sich ggf. anbieten, dass die Beteiligung als sog. Mitunternehmer (Kommanditist) derzeit keine angemessene Wahl mehr darstellt. Vielmehr könnte die Beteiligung – im Ergebnis – in eine stille Beteiligung umgewidmet werden.

Der Vorteil ist, dass Sie in Zeiten, in denen Ihr Einfluss auf die Schiffsgesellschaft ohnehin gering ist, Ihren administrativen Aufwand erheblich verringern und nachfolgende Generationen bzw. Familienangehörige an unternehmerische Aufgaben heranführen können, ohne dabei die Ertragsquelle zu verlieren. Die Ertragsquelle stünde dann allerdings mit Einkünften aus Kapitalvermögen in Verbindung und nicht mehr mit gewerblichen Einkünften, für die die Regelung der pauschalen Gewinnermittlung gilt und die weitestgehend für eine steuerliche Abgeltung von Gewinnen und Verlusten sorgt.   

Sprechen Sie uns gerne auf das Lösungskonzept an – wir stellen es Ihnen in einem persönlichen Gespräch umfassend vor. Zur Verfügung steht Ihnen gerne der Verfasser des Artikels, Herr Gerrit Lindner.