Editorial

Liebe Leser*innen,
nicht nur die öffentliche Diskussion zu den Themen des Gesundheitswesens, sondern auch die diesbezügliche Gesetzgebung und Rechtsprechung waren im ersten Halbjahr des Jahres 2022 ordentlich in Bewegung.

In Niedersachsen wurde die Neufassung des Krankenhausgesetzes beschlossen und eine Regelung implementiert, die weniger krankenhausplanerische Aspekte als im Kern vielmehr die sog. Investoren- MVZ im Blick hat und zukünftig erhebliche Auswirkungen auf alle Krankenhaustransaktionen in Niedersachsen haben wird. Mit der gleichen Stoßrichtung erging ein Beschluss des Sozialgerichts Dresden im einstweiligen Rechtschutz. Hintergründe zu beiden Entwicklungen stellt Ihnen Moritz Ulrich vor.

Über ein aktuelles Compliance-Thema betreffend die Zulässigkeit von Umsatzbeteiligungen von Plattformbetreibern bei der Zusammenarbeit mit Apotheken informieren Sebastian Retter und Anika Klisa.

Sebastian Retter und Julia Kleinschmidt gehen der Frage nach, ob auch eine nicht medizinproduktliche Funktion der DiGA den positiven Versorgungseffekt generieren kann. Was Betreiber von Blockheizkraftwerken trotz Abschaffung der EEG-Umlage jetzt noch zu berücksichtigen haben, erläutern Tarek Abdelghany und Sem Wiegand.

Aus dem Bereich Steuern stellen Ihnen Alexander Becker und Christian Hassa ein BMF-Schreiben vor, das sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Kooperationen verhält und damit insbesondere für Krankenhäuser von Bedeutung ist. Außerdem kommentieren sie zwei aktuelle BFH-Urteile, die sich mit der fehlenden Beschwer bei Anfechtung eines Nullbescheids im Zusammenhang mit der Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung und der Frage der Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb einer Cafeteria eines Altenheims befassen.

Jens Krieger und Alexander Becker berichten über eine Entscheidung des FG Münster, nach der Unselbstständige Stiftungen keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungsempfänger sein können. Über eine Entscheidung des FG Schleswig-Holstein zu der Frage, ob die Annahme eines Zweckbetriebs nach § 66 AO ein fehlendes unmittelbares Vertragsverhältnis zu den Leistungsempfängern entgegensteht, berichten Dr. Kristina Frankus und Thomas Dennisen.

Schließlich freuen wir uns, Frau Vicky Höft in den Reihen von Mazars begrüßen zu dürfen. Frau Höft ist Wirtschaftsprüferin und spezialisiert auf den Bereich Healthcare. Sie verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung und wird das Healthcare-Team um Ingo Fehlberg, Bert Frank und Michael Proksch verstärken.

Wir wünschen Ihnen eine lehrreiche Lektüre und uns allen einen entspannten Herbst.

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Sprechen Sie uns an

Autoren:

Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de

Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 3-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.