Physische Glattstellung von Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9

16.12.2019 – Verträge, die zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Positionen, wie beispielsweise Rohstoffen, berechtigen, werden nach IFRS 9 als Derivat bilanziert, es sei denn, sie werden zum Zweck des Erhalts, der Lieferung oder der Nutzung eines nicht finanziellen Vermögenswertes durch ein Unternehmen erworben und gehalten. Konkret erhielt das IFRS IC eine Anfrage im Hinblick auf die Einordnung jener Verträge, die nicht in den Anwendungsbereich der „own-use exemption“ nach IFRS 9.2.4 fallen, die aber dennoch physisch durch die Lieferung des zugrunde liegenden, nicht finanziellen Postens glattgestellt werden können. Angemerkt sei, dass die Derivate in dem betreffenden Sachverhalt nicht Teil einer Sicherungsbeziehung sind.

Die Fragestellung an das IFRS IC war, ob ein Unternehmen, welches das Derivat zunächst als Finanzinstrument klassifiziert und zum beizulegenden Zeitwert bewertet hatte, bei Lieferung des zugrunde liegenden Basiswertes eine entsprechende Buchung zur bilanziellen Erfassung vornehmen und die zuvor bereits abgesetzte Buchung stornieren könnte.

In diesem speziellen Sachverhalt kam das IFRS IC zu dem Entschluss, dass das physische Glattstellen allein nicht ausreicht, um die erforderliche Bilanzierung nach IFRS 9 nachträglich zu ändern. Aus diesem Grund ist es dem Unternehmen nicht gestattet, rückwirkend festzulegen, dass das vorliegende Derivat die „own-use exemption“ erfüllt oder zu bestimmen, dass es als Teil einer Sicherungsbeziehung einzuordnen ist. Daraus folgt, dass die Stornierung der Buchung, welche die Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung durch die Klassifizierung als FVTPL rückgängig macht, nicht korrekt wäre.

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