Löhne in der Altenpflege liegen im Vergleich zurück

06.05.2019 – Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung berichtete am 1.4.2019 unter Verweis auf eine Studie des Instituts Arbeit und Technik (IAT) an der Hochschule Gelsenkirchen, dass Beschäftigte in der Altenpflege im Jahr 2017 in Deutschland deutlich schlechter bezahlt wurden als Pflegekräfte in Krankenhäusern.

Während sich die Verdienste von Fachkräften der Gesundheitspflege in Krankenhäusern mit rund 3.200 EUR brutto im Monat im Bereich des mittleren Lohns aller Berufsgruppen in Deutschland bewegt hätten, seien Fachkräfte in der Altenpflege im Mittel auf lediglich rund 2.740 EUR brutto für eine Vollzeitstelle gekommen.

Konkret im Pflegebereich ergaben sich nach der Studie folgende Vergleichswerte: Die mittleren Verdienste von Vollzeitkräften in der Altenpflege reichten von im Mittel 3.252 EUR in Krankenhäusern über 2.821 EUR in Pflegeheimen bis zu 2.471 EUR in der ambulanten Pflege. Ein Fünftel der Fachkräfte in der ambulanten Pflege in Vollzeit habe sogar weniger als 2.000 EUR brutto verdient. Demgegenüber habe der Bruttomedianverdienst über alle Berufe und Tätigkeiten in Deutschland hinweg im Jahr 2017 3.209 EUR monatlich für eine Vollzeitbeschäftigung betragen.

Löhne in der Altenpflege liegen im Vergleich zurück

Einen Grund für die großen Gehaltsunterschiede und der im Vergleich geringeren Bezahlung im Bereich der ambulanten Altenpflege wird in der Studie in fehlenden Tarifverträgen gesehen. Zudem wird an den Gesetzgeber appelliert, die gesetzlichen Vorgaben für die Refinanzierung von Lohnerhöhungen in der Branche zu ändern. Da die Pflegeversicherung Lohnerhöhungen nicht berücksichtige, schlage eine bessere Vergütung in der Altenpflege bislang direkt auf die Eigenbeiträge der gepflegten Menschen durch. Durch diesen Mechanismus würden die Löhne in der Altenpflege „faktisch auf relativ niedrigem Niveau ausgebremst“.

Demgegenüber versuchen Kliniken und Gewerkschaften neue Wege zu gehen, um das Pflegepersonal im Krankenhausbereich zu entlasten. So hat sich z. B. das Klinikum Brandenburg an der Havel mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di – nach Mitteilung der PNN vom 1.4.2019 – auf ein Eckpunktepapier mit einem daraus resultierenden Tarifvertrag geeinigt, wonach es verbindliche Mindestbesetzungen der Stationen mit examinierten Pflegekräften geben soll (bei einer Station mit 36 Betten sollen mindestens vier Mitarbeiter, ab 2021 sogar fünf zzgl. jeweils einer Leitungsstelle, zur Verfügung stehen). Zudem seien flexiblere Arbeitszeitmodelle und die Gewährung von gesonderten Zulagen sowie Zusatzurlaub Teil der Einigung. Andernorts versucht man die Ausbildung von Pflegekräfte attraktiver zu gestalten und die Gewinnung von qualifizierten Pflegekräften aus dem Ausland zu verbessern.

Zudem werden im Krankenhausbereich zusätzliche und aufgestockte Pflegestellen sowie Tarifsteigerungen auf der Grundlage des am 9.11.2019 beschlossenen und am 1.1.2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) refinanziert. 2020 wird der sogenannte Gesamthausansatz eingeführt. Damit wird das Verhältnis von Pflegefachpersonen zu dem zu leistenden Pflegeaufwand („Pflegequotient“) ermittelt. Dies soll Aufschluss über die Pflegepersonalausstattung und Arbeitsbelastung im gesamten Krankenhaus geben. Ab 2020 erfolgt die Finanzierung der Kosten des einzelnen Krankenhauses für die Pflege am Bett durch ein eigenes Pflegebudget. Dies soll sicherstellen, dass die in den Krankenhäusern anfallenden Pflegepersonalkosten vollständig von den Kostenträgern finanziert werden (siehe auch unseren Beitrag zu der am 4.3.2019 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband geschlossenen Abgrenzungsvereinbarung zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von Kosten des Pflegepersonals, Seite 10).

Im Bereich der Pflegeeinrichtungen soll jede vollstationäre Altenpflegeeinrichtung im Rahmen eines Sofortprogramms profitieren. Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich. Zur Finanzierung von so geschaffenen rund 13.000 Stellen zahlt die GKV jährlich pauschal einen Betrag an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Hierzu erhebt der GKV-SV bei den Krankenkassen eine Umlage pro Versicherten. Die private Pflegeversicherung beteiligt sich anteilig entsprechend der Zahl der Pflegebedürftigen an der Finanzierung.

Um einer Abwanderung der Fachkräfte im Pflegebereich entgegenzuwirken bzw. qualifiziertes Personal zu gewinnen, müssen vielerorts – neben den gesetzlichen Änderungen – in den Einrichtungen neue Modelle entwickelt werden, die z. B. eine tarifvertraglich abgesicherte Mindestausstattung, flexiblere Arbeitszeiten, tarifvertragliche Ermöglichung von Springer-Pools bzw. Arbeitnehmerüberlassung, aber auch Verbesserungen der beruflichen Qualifizierung und die Einführung digitaler Technik berücksichtigen.

Kontakt

Marion Plesch
Tel: +49 30 208 88-1146
Dr. Hans-Martin Dittmann
Tel: +49 30 208 88-1014

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Health-Care-Newsletter 1-2019. Sie können diesen (oder weitere) Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.