ESMA-Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsschwerpunkte der DPR

16.12.2019 – Am 22.10.2019 hat die ESMA die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte veröffentlicht, die zusammen mit den Prüfungsschwerpunkten der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen der Enforcement-Verfahren im nächsten Jahr angewendet werden. Diese sollten von deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen und deren Abschlussprüfern im Zuge der Erstellung und Prüfung der IFRS-Abschlüsse für 2019 besonders beachtet werden.

Die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die IFRS-Abschlüsse 2019 sind:

  • spezifische Sachverhalte im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse“
  • weiterführende Aspekte im Zusammenhang mit der Anwendung von IFRS 9 „Finanzinstrumente“ für Kreditinstitute und IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ für allgemeine Emittenten
  • spezifische Fragestellungen aus der Anwendung von IAS 12 „Ertragssteuern“ unter Berücksichtigung von IFRIC 23 „Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung“

Mit Bezug auf die neuesten Verlautbarungen des IASB bzgl. der veröffentlichten Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (Financial Instruments – Interest Rate Benchmark Reform) hebt die ESMA ferner die potenziell erheblichen Auswirkungen des Übergangs von einem einzigen Leitzinssatz (bis dato IBOR) auf einen Nachfolger für die Finanzberichterstattung hervor und betont die Wichtigkeit der rechtzeitigen Offenlegung der Konsequenzen.

Ein weiterer Schwerpunkt der ESMA sind die nachfolgenden Anforderungen an die nicht finanzielle Berichterstattung:

  • Angaben zu nicht finanziellen Informationen mit Schwerpunkt auf Umwelt- und Klimaaspekten sowie spezifischen Punkten der ESMA-Leitlinien bezüglich alternativer Leistungskennzahlen 
  • Angaben zur Analyse der potenziellen Auswirkungen des Brexits

Darüber hinaus wurde die verpflichtende Anwendung des harmonisierten elektronischen Formats (European Single Electronic Format, ESEF) für die jährliche Finanzberichterstattung der Emittenten für Jahresabschlüsse, die Abschlüsse für Geschäftsjahre enthalten, die am oder nach dem 1.1.2020 beginnen, betont. Die ESMA erwartet von den Emittenten, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass eine rechtzeitige Erfüllung der neuen Anforderungen gewährleistet ist.

Die Prüfungsschwerpunkte der DPR umfassen neben den drei erstgenannten Punkten der ESMA (siehe oben – ausgewählte Aspekte der Anwendung von IFRS 16, IFRS 9, IFRS 15 sowie IAS 12/IFRIC 23) zudem folgende Punkte:

  • Wertminderungstest beim Geschäfts- oder Firmenwert sowie bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, insbesondere Marken (IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“)
  • Ausgewählte Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Konzernlagebericht

Die Details zu den Prüfungsschwerpunkten der DPR könnten unter folgendem Link eingesehen werden.

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