Internationale Sozialversicherung

Wenn der Mitarbeiter eines Unternehmens ins Ausland entsandt wird, stellen sich nicht nur arbeits- und vertragsrechtliche Fragestellungen, auch sozialversicherungstechnische Aspekte sind möglichst im Vorfeld einer Auslandstätigkeit zu klären. Unter welchen Bedingungen erhalten der Mitarbeiter sowie seine Familienangehörigen Versicherungsschutz in der deutschen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) bzw. kann der entsandte Mitarbeiter diesen während des Auslandseinsatzes beibehalten?

Die Antwort hierauf hängt – je nach Mitarbeitereinsatz – vom nationalen sowie zwischenstaatlichen bzw. bilateralen Sozialversicherungsrecht ab und bedarf einer Einzelfallprüfung.

Unsere Experten übernehmen für Sie die Klärung dieser Fragestellungen. Wir überprüfen für Sie das nationale sowie zwischenstaatliche bzw. bilaterale Sozialversicherungsrecht zur Mitgliedschaft im heimatlichen Sozialversicherungsrecht. Wir stellen für Sie die erforderlichen Anträge auf Verbleib im heimatlichen Sozialversicherungssystem (die sogenannten A1-Anträge innerhalb der EU) sowie auf Ausnahmegenehmigungen und berücksichtigen Besonderheiten bei leitenden Angestellten und Geschäftsführern mit Blick auf die Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten. Zudem klären wir in Ihrem Interesse, ob – je nach Einzelfall – der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung während des Auslandseinsatzes sinnvoll erscheint. 

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