Für wen sich das Verfahren eignet

Das Schutzschirmverfahren eignet sich für Unternehmen, deren laufender Geschäftsbetrieb unter Nichtberücksichtigung von Altverbindlichkeiten grundsätzlich positive Ergebnisse erwirtschaftet und denen objektiv eine positive Fortführungsprognose bescheinigt werden kann.

Demzufolge dürfen die in Frage kommenden Unternehmen nicht zahlungsunfähig sein. Es muss jedoch eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Ebenso darf die Sanierung des Unternehmens nicht offensichtlich ausgeschlossen sein.