Bundesgerichtshof: Sachverständigengutachten musste eingeholt werden

21.08.2018 | Norman Langhoff
Der Fachbeitrag „Bundesgerichtshof: Sachverständigengutachten musste eingeholt werden“ wurde von Norman Langhoff in dem Fachmagazin „PI Praxis Implantologie“ veröffentlicht.

Der Verzicht auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens stellt im Arzthaftungsrecht regelmäßig einen Verfahrensverstoß dar. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung hierzu bestätigt.

Publikation:  PI Praxis Implantologie
Ausgabe: 07/2018
Seite: 20

Zur Verlagsseite