Newsletter „Steuern“ 1/2017

Grundlegende Vereinfachungen sind im Steuerrecht selten. Einen bislang von der breiten Öffentlichkeit relativ wenig beachteten Versuch, einen Bereich des Steuerrechts zu vereinfachen, hat der Gesetzgeber unlängst bei der Besteuerung von Investmentfonds unternommen. Mit dem Ziel der Steuervereinfachung führt der Gesetzgeber für Investmentfonds ein völlig neues Besteuerungssystem ein. Die praktischen Auswirkungen der Reform sind enorm. Schließlich sind Fondsanlagen sowohl bei Privatanlegern als auch bei Unternehmen und institutionellen Anlegern weit verbreitet.

Für den Steuerpflichtigen stellt sich nun natürlich die Frage, ob sich die neue Fondsbesteuerung für ihn günstig oder ungünstig auswirkt. Pauschal lässt sich dies kaum beantworten, abhängig von der konkreten Anlage und von der jeweiligen steuerlichen Situation des Anlegers kann die Reform vorteilhaft oder nachteilig sein. Ganz einfach wird es also auch durch die Reform nicht. Deshalb werden unsere Fondsexperten in nächster Zeit versuchen, Sie optimal auf die Neuerungen bei der Fondsbesteuerung vorzubereiten: Neben einem kurzen Beitrag zur Investmentsteuerreform finden Sie in dieser Ausgabe auch einen Hinweis auf unsere ausführlichere Mandanteninformation sowie auf unser kostenloses Webinar am 26. April zu diesem Thema. Bis die Reform am 1.1.2018 in Kraft tritt, bleibt damit noch Zeit, um sein Portfolio optimal auf die neuen Besteuerungsregeln vorzubereiten.

Eine weitere Vereinfachung ist nach Plänen der Großen Koalition gerade in Arbeit. Der Schwellenwert für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern soll erhöht werden. Derzeit liegt der Schwellenwert bei 410 Euro. Eine Erhöhung hat es seit 1965 (!) nicht gegeben. Die Koalitionspläne sehen eine Erhöhung auf 800 Euro vor, die ebenfalls zum 1.1.2018 in Kraft treten soll.

Internationales Steuerrecht

Ertragsteuern

Umsatzsteuer

Lohnsteuer

Erbschaftsteuer

Kurz notiert