Newsletter „Health Care“ 1/2018

Unseren ersten Newsletter Health Care 2018 legen wir rechtzeitig zum diesjährigen Hauptstadtkongress vor. Wie auch in den Vorjahren sind wir im CityCube Berlin wieder vertreten. Besuchen Sie uns – wir freuen uns, Sie an unserem Stand begrüßen zu können.

Wie immer stellen wir für die Gesundheitswirtschaft wichtige Entwicklungen vor, berichten über gesetzgeberische Aktivitäten und kommentieren ausgewählte gerichtliche Entscheidungen mit Bedeutung für die Leistungserbringung.

Die Diskussion über die Etablierung von Compliance-Mechanismen ist in der Krankenhauslandschaft bereits angekommen. Mit unserem einleitenden Beitrag möchten wir Ihr Augenmerk auf die Vorteile eines spezifisch steuerlichen Compliance-Management-Systems lenken.

Erst kurz vor Redaktionsschluss ist der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt zu Ende gegangen. Nach kontroverser Diskussion ist eine weitere Lockerung des berufsrechtlichen Fernbehandlungsverbotes beschlossen worden. Wir skizzieren den Diskussionsverlauf und stellen die neue Regelung vor.

Anschließend stellen wir zwei für den Gesundheitsmarkt relevante Gesetzgebungsverfahren vor. Mit der Verabschiedung des Strahlenschutzgesetzes hat der nationale Gesetzgeber eine Konsolidierung im Bereich des Strahlenschutzes herbeigeführt. Die neuen Regelungen sind teilweise bereits zum 1.10.2017 in Kraft getreten, werden aber überwiegend erst ab dem 31.12.2018 wirksam. Wir stellen wesentliche Aspekte für die Teleradiologie vor. Nach langen Vorarbeiten ist die „Europäische Verordnung 2017/745 über Medizinpro dukte“ am 25.5.2017 in Kraft getreten; sie gilt ab dem 26.5.2020. Wegen ihrer umfassenden Wirkung – sie ersetzt ab Geltung entgegenstehende nationale Regelungen – sollte man sich bereits während der laufenden dreijährigen Übergangsfrist mit den neuen Maßstäben für die gesamte Medizintechnikbranche in Europa vertraut machen. Wir geben einen ersten Überblick.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichtes hält an seiner Rechtsprechung zur Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit fest und ergänzt sie um eine weitere Facette. Wir kontrastieren die aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zur Rückwirkung des mit Wirkung zum 1.1.2016 neugefassten § 275 Abs. 1c Satz 4 SGB V und ihre Resonanz in der sozialgerichtlichen Instanzenrechtsprechung.

Der 6. Senat des Bundessozialgerichtes hat Mitte Mai 2018 entschieden (bislang ist nur die Pressemitteilung verfügbar), dass MVZ keine weiteren MVZ gründen können und damit eine investorenfreundliche Entscheidung des Hessischen LSG aufgehoben. Wir berichten in aller Kürze.

Jüngere Entscheidungen des Bundesfinanzhofes, zwei rechtshängige Verfassungsbeschwerden und eine Stellungnahme des Institutes der Wirtschaftsprüfer geben Anlass zur Spekulation über Fortgeltung des für Steuernachzahlungen aktuell geltenden Zinssatzes. Wir berichten über die Hintergründe.

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