Aus Unternehmenssicht

1. Nicht rechtzeitige Beantragung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung

2. Lohnsteuereinbehaltungspflicht des Arbeitgebers wird nicht erfüllt

3. Keine Klärung des korrekten wirtschaftlichen Arbeitgebers und damit keine korrekte Zuordnung der Entsendung innerhalb der Unternehmensgruppe

4. Fehlende Weiterbelastung der Personalkosten innerhalb der Unternehmensgruppe

5. Versehentliche Begründung einer Betriebsstätte im Ausland durch Mitarbeiterentsendung

6. Keine Regelung des Steuerausgleichs mit dem entsandten Mitarbeiter

Aus Sicht des Mitarbeiters

1. Ungewollter oder unberücksichtigter Wechsel der steuerlichen Ansässigkeit durch Verlagerung des Lebensmittelpunktes während einer Entsendung durch Nachzug der Familie

2. Der Steuerpflicht im Zielland wird infolge fehlender Aufnahme des Mitarbeiters in die ausländische Gehaltsabrechnung oder durch Nichtberücksichtigung einer Nettolohnvereinbarung in der Gehaltsabrechnung nicht nachgekommen

3. Gehaltsbestandteile im Heimat- und Gastland, zum Beispiel bei Weiterversicherung im Sozialsystem des Heimatlandes, bleiben in der Gehaltsabrechnung unberücksichtigt

4. Mangels Freistellung oder Anrechnung nach Doppelbesteuerungsabkommen oder innerstaatlicher Regelungen wird versäumt, eine Doppelbesteuerung zu vermeiden

5. Die Berücksichtigung einer hypothetischen Steuer als Nettoabzug in der heimatlichen Lohnabrechnung erfolgt nicht bzw. eine etwaige Steueraufteilung zwischen Heimat- und Gastland wird nicht vorgenommen

6. Die unmittelbare und mittelbare Zuordnung von Gehaltsbestandteilen, gegebenenfalls die Aufteilung nach Reisetagen, bleibt bei der Steueraufteilung zwischen Heimat- und Gastland unberücksichtigt

7. Rückfallklauseln finden keinen Eingang bei der Besteuerung im Heimatland

8. Der Antrag zum Verbleib im heimatlichen Sozialversicherungssystem bzw. Mitgliedschaften in einzelnen Versicherungszweigen im Ausland werden nicht rechtzeitig gestellt

9. Eine Berücksichtigung von ausländischen Sozialversicherungsbeiträgen in der Einkommensteuer des Gastlandes findet nicht statt

10. Bei missglückter Reintegration des Arbeitnehmers in Deutschland besteht die Gefahr, den Mitarbeiter infolge Eigenkündigung zu verlieren

Ist eine Auslandsentsendung gut geplant und durchgeführt, so sind Kosten und Risiken für das entsendende Unternehmen und den betroffenen Mitarbeiter kalkulier- und überschaubar. Sie wird damit zu einem wichtigen Teil der erfolgreichen Internationalisierung des Unternehmens und so zu einer wichtigen und guten Investition in die Zukunft.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Global Mobility Newsletter 1/2017. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.