Ausreichender zeitlicher Vorlauf: Wann muss der Patient aufgeklärt werden?

10.05.2017 | Norman Langhoff
Der Fachbeitrag „Ausreichender zeitlicher Vorlauf: Wann muss der Patient aufgeklärt werden?“ wurde von Norman Langhoff in dem Magazin Praxis Implantologie 05/2017 veröffentlicht.

Unter prozessualen Gesichtspunkten sind Aufklärungsversäumnisse oft folgenschwerer als Behandlungsfehler, weil der Behandler bekanntlich beweisen muss, dass ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Aufklärung erfolgen muss.

Publikation:  Praxis Implantologie
Ausgabe: 05/2017
Seite: 14

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