Bürgschaft im Konzern: Risiko für Gemeinnützige?

30.10.2017 | Jens Krieger
Betriebsgesellschaften in gemeinnützigen Konzernen sind häufig nur mit einem geringen Stammkapital ausgestattet.

Bei umfangreichen Investitionen fordern kreditgebende Banken daher i. d. R. eine Bürgschaft der Konzernmutter an. Darüber hinaus gibt es gesetzlich geregelte Fälle, in denen die Bürgschaftsübernahme des Gesellschafters Voraussetzung für den Betrieb ist. Welche Rechtsfolgen ergeben sich aber, wenn es zu einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft kommt?

Publikation: SB StiftungsBrief
Ausgabe: 10/2017
Seite: 234

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