Vorgaben: Neue Regularien setzen Nachhaltigkeitsmaßstäbe für Investor*innen
Neue Regularieren setzen Nachhaltigkeitsmaßstäbe
Übersicht der drei Themen auf dieser Seite. Zur Navigation klicken:
- Nachhaltige Investments: Klimaschutz steht an erster Stelle
- DNSH-Prinzip der Taxonomie-Verordnung ist zentraler Faktor
- Nachhaltigkeitsstandards: Vielfalt erschwert Vergleichbarkeit
Nachhaltige Investments: Klimaschutz steht an erster Stelle
EU-Vorgaben erweitern die Offenlegungspflichten hinsichtlich nichtfinanzieller Informationen für einen Großteil der Finanzmarktteilnehmer*innen. Maßgeblich dafür sind die Offenlegungsverordnung SFDR (anzuwenden seit März 2021) und die sogenannte Taxonomie-Verordnung (anzuwenden ab Januar 2022). Beide Vorgaben verpflichten Investor*innen, über den Anteil an ökologisch nachhaltigen Anlagen im Portfolio zu berichten. Die EU-Taxonomie definiert, ob eine wirtschaftliche Aktivität als nachhaltig einzustufen ist und einen Beitrag zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie leistet. Dazu zählen: 1. Klimaschutz, 2. Anpassung an den Klimawandel, 3. Schutz von Wasserressourcen, 4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft, 5. Vermeidung von Umweltverschmutzung sowie 6. Schutz von Ökosystemen und der Biodiversität. Darüber hinaus regelt die Verordnung auch die Vorgaben über die Offenlegung nachhaltiger Maßnahmen neu.
Zu den beiden erstgenannten Umweltzielen, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, hat die EU vor wenigen Wochen delegierte Rechtsakte vorgelegt. Sie konkretisieren, wann eine Wirtschaftsaktivität einen wesentlichen Beitrag zu einem der beiden Umweltziele leistet. Für die restlichen Ziele folgen weitere delegierte Rechtsakte.
Entscheider*innen berücksichtigen in den meisten Fällen den Faktor Klimaschutz, wenn sie die Nachhaltigkeit eines möglichen Investments bewerten: Von den Befragten achten 90 Prozent bei ihren Entscheidungen sehr häufig oder eher häufig auf unternehmerisches Engagement zum Schutz des Klimas. Zudem berücksichtigen die Entscheider*innen häufig, ob ein Unternehmen Umweltverschmutzung vermeidet oder vermindert (85 Prozent) und sich an den Klimawandel anpasst (83 Prozent). Während der Gesetzgeber bereits den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft im Blick hat, ist dieser Aspekt für Investor*innen noch vergleichsweise wenig relevant.
Entscheider*innen berücksichtigen Umweltziele bei ihren Investments aus ganz unterschiedlichen Gründen. Die eigene Firmenphilosophie ist mit 65 Prozent der am häufigsten genannte Grund. Zudem berücksichtigen 58 Prozent der Befragten Umweltziele, weil die kundenseitige Nachfrage nach nachhaltigen Anlagen zugenommen hat. Die beiden Aspekte hängen vermutlich zusammen, da langfristige Entwicklungen am Markt und in der Gesellschaft auch die Firmenphilosophien der Finanzunternehmen beeinflussen dürften.
Entscheider*innen beziehen mit Blick auf die Umweltaktivitäten ihrer Geschäftspartner vor allem die Höhe der CO2-Emissionen des jeweiligen Unternehmens ein (53 Prozent). Zudem achten 51 Prozent darauf, inwiefern das Unternehmen erneuerbare Energien erzeugt und nutzt.
DNSH-Prinzip der Taxonomie-Verordnung ist zentraler Faktor
Die Taxonomie-Verordnung soll Investitionen innerhalb der EU in nachhaltige Tätigkeiten lenken. Dem „Do No Significant Harm“-Prinzip (DNSH) zufolge genügt es dabei nicht, dass eine Investition mindestens dem Erreichen eines der sechs Umweltziele der EU-Taxonomie dient. Vielmehr darf sie auch keinem dieser Ziele entgegenstehen. Rund neun von zehn Investitions- und Anlageentscheider*innen berücksichtigen die DNSH-Regel bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsperformance ihrer Geschäftspartner. Mehr als jeder Zweite fordert in dem Zusammenhang nachhaltigkeitsrelevante Kennzahlen ein.
Nachhaltigkeitsstandards: Vielfalt erschwert Vergleichbarkeit
Investment- und Anlageentscheider*innen orientieren sich mit Blick auf die Nachhaltigkeitsperformance ihrer Geschäftspartner an verschiedenen internationalen Nachhaltigkeitsstandards. An erster Stelle steht dabei der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK). Diesen branchenübergreifenden Berichtsstandard halten 89 Prozent der Befragten für relevant, jeder Zweite bewertet ihn sogar als sehr relevant. Zudem orientieren sich viele Entscheider*innen an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Bislang wenden Unternehmen unterschiedliche Berichtsstandards, Managementsysteme und Handlungsprinzipien an. Investor*innen fällt deshalb der Vergleich von Unternehmen schwer. Die Befragten wünschen sich daher verbindliche Rahmenbedingungen: Mehr als jeder Dritte fordert einen einheitlichen Nachhaltigkeitsstandard zur Bewertung von Investitionsentscheidungen. Für mehr als die Hälfte der Entscheider*innen wäre ein solcher Standard zumindest hilfreich.