Was ist ein Joint Audit?

Bei einem Joint Audit bestellt ein Unternehmen zwei voneinander unabhängige Prüfungsgesellschaften, die gemeinsam ein Prüfungsurteil über den Jahres-, bzw. bei Unternehmensgruppen den Konzernabschluss, abgeben. Sie müssen rechtlich voneinander unabhängig sein.

Das Joint Audit unterscheidet sich damit grundlegend von einem „Shared Audit“, bei dem eine oder auch mehrere Prüfungsgesellschaften jeweils Teile eines Konzerns prüfen und an einen federführenden Abschlussprüfer berichten, der letztlich die Konzernprüfung testiert. Ebenso ist unter dem Joint Audit keine „doppelte“ Prüfung („Dual Audit“) zu verstehen, in der die gesamte Abschlussprüfung zweimal durchgeführt wird.

Was sind die wesentlichen Charakteristika eines Joint Audits?

  • Die gemeinsamen Abschlussprüfer entscheiden jeweils eigenverantwortlich über die Annahme des Prüfungsauftrags.
  • Es erfolgt eine gemeinsame Prüfungsplanung und Risikobeurteilung mit anschließender Aufteilung der Prüfungsgebiete zwischen den Prüfungsgesellschaften.
  • Die von jeder Prüfungsgesellschaft geleistete Arbeit unterliegt einer kritischen Durchsicht durch die jeweils andere Prüfungsgesellschaft (Vier-Augen-Prinzip)
  • Kritische Sachverhalte, die das Unternehmen betreffen, werden von den Prüfungsgesellschaften gemeinsam geprüft.
  • Die individuell gewonnenen Ergebnisse werden in einem gemeinsamen Prüfungsurteil zusammengefasst.
  • Die Prüfer berichten gemeinsam an die Unternehmensleitung, den Prüfungsausschuss und die Aktionäre.
  • Die Prüfer erteilen einen gemeinsamen Bestätigungsvermerk und haften folglich gemeinsam für den testierten Abschluss.

Gemeinsame und einzelne Verantwortung

Die beiden Joint Auditor sind sowohl gemeinsam als auch jeweils einzeln für den erteilten Bestätigungsvermerk verantwortlich. Die Ausübung dieser gemeinsamen und jeweils einzelnen Verantwortung setzt voraus, dass jeder Joint Auditor eine kritische Durchsicht der vom anderen Prüfer durchgeführten Arbeiten vornimmt. Die Diskussion und Abstimmung über die Prüfungsergebnisse stellen bereits den ersten Schritt eines gegenseitigen Reviews dar.

Zusätzlich unterliegen die Prüfungsmemoranden und die Arbeitspapiere für das Mandat einem gegenseitigen Cross Review. Der gegenseitige Cross Review, der zur Erteilung des gemeinsamen Bestätigungsvermerks führt, ist für jeden Auftrag zu dokumentieren. In der Praxis erfolgt der Review zweimal jährlich zum Zeitpunkt der Erteilung des Bestätigungsvermerks anlässlich des Halbjahres- und des Jahresabschlusses des Konzerns. Dieses Vier-Augen-Prinzip entspricht faktisch einer permanenten Qualitätskontrolle des Prüfers durch den Joint Auditor.

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