Wo liegen die Vorteile eines Joint Audits für Unternehmen?

Bilanzskandale auf der ganzen Welt verdeutlichen einmal mehr: Unternehmen müssen sich auf eine gleichbleibend hohe Prüfungsqualität ihrer Wirtschaftsprüfer verlassen können, da sie maßgeblich mitentscheidet über den Erfolg und Misserfolg des Unternehmens.

Verweigert ein Prüfer einem Unternehmen das Testat – d.h. er kann aufgrund von schwerwiegenden Gründen keinen abschließenden Prüfungsbericht erstellen – beeinflusst das nicht nur die Reputation des Unternehmens, sondern auch seinen Wert in den Augen der Investoren und der Öffentlichkeit. Vielfalt im Markt fördert die Unabhängigkeit, Objektivität und Transparenz der Wirtschaftsprüfer und ermöglicht damit eine hohe Prüfungsqualität für Unternehmen. Eine erhöhte Marktkonzentration auf der anderen Seite steht einer freien Prüferwahl der Unternehmen im Weg. Das Joint Audit ist eine in der Praxis erprobte Möglichkeit, die Vielfalt im Markt zu fördern, die Prüfungsqualität zu steigern und das Betrugsrisiko zu senken. Wir haben die Vorteile für Sie zusammengefasst:

Mehr Prüfungsqualität

  • Verstärkt die Prüfungsqualität durch das „Vier-Augen-Prinzip“
  • Ermöglicht eine reibungslose, phasenweise und versetzte Rotation der Prüfungsgesellschaften, verhindert damit Störungen für Unternehmen und verstärkt den Wissenstransfer
  • Erweitert das Spektrum an Fähigkeiten und geografischer Abdeckung
  • Ermöglicht den Vergleich der Service Levels zwischen den Prüfungsgesellschaften, was die Qualität der Dienstleistungen steigert
  • Stimuliert Innovation und Bewusstsein („kritisches Auge“) durch Rotation der Prüfungsgebiete nach einer bestimmten Anzahl von Jahren
  • Entspricht vollinhaltlich den International Auditing Standards, insbesondere ISA 600.

Mehr fachliches Know-how

  • Fachliche Expertise mehrerer Prüfungsgesellschaften
  • Erweiterte fachliche Wissensbasis durch die Förderung eines vielfältigeren Prüfermarkts
  • Zusätzlicher Spielraum für das Benchmarking von Best Practices auf dem gesamten Markt

Mehr Unabhängigkeit und Objektivität

  • Stärkt die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer, insbesondere bei der ordnungsgemäßen Annahme von Nichtprüfungsleistungen.
  • Reduziert das Risiko einer zu großen Vertrautheit, indem die Aufteilung der Prüfungsgebiete zwischen den Joint Auditors nach einer bestimmten Anzahl von Jahren rotiert.
  • Verstärkt die Fähigkeit der Prüfer, sich im Falle einer Meinungsverschiedenheit gegenüber dem Unternehmen zu behaupten.
  • Fördert einen gesunden Dialog zwischen den beiden beauftragten Prüfungsgesellschaften, indem die Arbeit des jeweils anderen Prüfers kritisch gewürdigt wird.

Mehr Vielfalt im Markt

  • Stimuliert den Wettbewerb zwischen einer größeren Anzahl von Prüfungsgesellschaften mit unterschiedlichen Kulturen, was zu mehr Innovation und einer besseren Reaktion auf die Marktbedürfnisse führt.
  • Ermöglicht es neuen Wettbewerbern, Zugang zum Prüfermarkt für große multinationale Unternehmen zu erhalten und sich mit ihnen zu entwickeln.
  • Verringert das Risiko, dass die Marktkonzentration weiter zunimmt und die Big 4 zu Big 3 werden.

Tipp für Unternehmen

Joint Audits bei public interest entities (PIEs) erscheinen vor dem Hintergrund der externen Pflichtrotation des Abschlussprüfers nach 10 Jahren in einem neuen Licht. Ein Joint Audit kann die negativen Effekte eines Prüferwechsels abfangen.  In den ersten Jahres eines neues Prüfungsmandates kann der Abschlussprüfer häufig noch kein umfassendes Risiko- und Prozessverständnis erlangen, um den Aufsichtsorganen wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Kontroll- und Steuerungssysteme zu geben. Aus Sicht der Aufsichtsorgane ist es daher ratsam, diesen Risiken mit einer zeitversetzten Bestellung von Joint Auditors entgegenzuwirken. Bei einer zeitversetzten, d. h. asynchroner Bestellung der Prüfer kommt es nicht zum gleichzeitigen Wechsel beider Prüfer, was einer Verschlechterung der Prüfungsqualität entgegenwirkt und den Wechselaufwand auf beiden Seiten erhöht.

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