Insolvenzrecht

Unter welchen Voraussetzungen kann ich auf einen Insolvenzantrag verzichten? Wie wirken sich die Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht auf die persönliche Haftung für mich als Geschäftsführer aus?

Ihr Unternehmen ist trotz sorgfältiger Planung und kritischer Betrachtung der Liquiditätsentwicklung durch die Folgen der Corona-Pandemie von einer Insolvenz bedroht. Zur Erleichterung Ihrer Lage hat der Gesetzgeber Sonderregelungen zur Insolvenzantragspflicht und zur persönlichen Haftung sowie Regelungen im Hinblick auf das Risiko von Darlehensgebern und anderen Vertragspartnern getroffen. Um diese Sonderregelungen in Anspruch zu nehmen, müssen nicht mehr zahlungsfähige, überschuldete oder auch nicht mehr leistungsfähige Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Lesen Sie zu den zentralen rechtlichen Neuerungen rund um das Thema „Insolvenz“ den Beitrag „Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und weitere insolvenzrechtliche Fragen in Zeiten der Corona-Krise“.