Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2020–31.8.2021

Insbesondere in der aktuellen Pandemiezeit ist der Kapitalmarkt durch die äußeren Umstände von einem Höchstmaß an Unsicherheit geprägt und erwartet gerade von uns als Abschlussprüfer Verlässlichkeit für seine Finanzentscheidungen. Im Zuge von Vorwürfen im Zusammenhang mit potenziell kriminellen Handlungen wurde das dringend benötigte Vertrauen in das Urteil der Wirtschaftsprüfer* innen besonders herausgefordert. Um dieses Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland und den Anlegerschutz zu stärken, hat der Gesetzgeber durch die Verabschiedung des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes (FISG) erste richtungsweisende Konsequenzen gezogen: Es stärkt die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und nimmt alle an der Unternehmensführung, -kontrolle und -überwachung beteiligten Instanzen in die Pflicht, Vorstände wie Aufsichtsräte wie Abschlussprüfer und die jeweiligen Marktaufsichten.

Jedoch darf unseres Erachtens diese Reform nicht an den Buß- und Strafvorschriften allein stehen bleiben. Die zentralen Ziele einer Reform des regulatorischen Rahmens für die Wirtschaftsprüfung müssen die Verbesserung der Prüfungsqualität und die Öffnung der konzentrierten Marktstruktur in Deutschland sein.

  • Qualität: Die Anforderungen an Wirtschaftsprüfer*innen werden zunehmend komplexer, insbesondere im Bereich der Prüfung großer Unternehmen von öffentlichem Interesse. Die Qualität der Abschlussprüfung muss systematisch und nachhaltig gestärkt werden.
  • Markt: Der Markt zur Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland ist seit Langem sehr stark konzentriert. Diese Marktkonzentration wird sich ohne regulatorische Eingriffe nicht ändern – das zeigt die Erfahrung der letzten Jahre in Deutschland und in Europa.

Aus unserer Sicht lassen sich beide Ziele mit einem international bewährten und zuletzt auch in Deutschland viel diskutierten Instrument erreichen. Die Verankerung des Vier-Augen-Prinzips in der Wirtschaftsprüfung, auch bekannt als Joint Audit, sorgt für eine permanente gegenseitige Qualitätskontrolle der beauftragten Abschlussprüfer. Gerade Beispiele der jüngsten Vergangenheit belegen, dass das kritische Auge eines weiteren Wirtschaftsprüfers oder einer weiteren Wirtschaftsprüferin die Prüfungsqualität signifikant steigern kann.

Gleichzeitig ermöglicht es mittelständischen Prüfungsgesellschaften den Zugang zur Prüfung großer PIE und senkt damit die Markteintrittsbarrieren.

Diesen Zielen und den damit verbundenen Werten fühlen wir uns verpflichtet und haben das Qualitätsziel in unserer fortgeführten Unternehmensstrategie „OneD24“ fortentwickelt. Anlässlich der turnusmäßigen Neuwahl unserer nationalen wie internationalen Gremien im Dezember 2020 bzw. Januar 2021 haben wir die Prüfungsqualität zum starken Fundament unserer Unternehmensstrategie gemacht, auf dem alle anderen Felder unseres unternehmerischen Handelns aufbauen. Der freiwillig von der Mazars-Gruppe aufgestellte Gruppentransparenzbericht gibt weiteren Einblick in unser Qualitätsversprechen, in unsere gruppenweiten Strategie „OneD24“ und die ihr untergeordneten Handlungsfelder. Der Transparenzbericht der Mazars-Gruppe ist hier abrufbar.

Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 316a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.

Den Transparenzbericht erstatten wir für die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. September 2020 bis zum 31. August 2021.

Die Mazars-Gruppe, mit der die Mazars GmbH & Co. KG verbunden ist, ist eine internationale, integrierte und unabhängige Organisation mit einem breiten Dienstleistungsangebot in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht sowie Accounting, Financial Advisory und Consulting.

Zum 31. August 2021 verfügt die Mazars-Gruppe weltweit über Mitgliedsfirmen in über 90 Ländern. Der gruppenweite Umsatz im Geschäftsjahr 2020/ 2021 belief sich auf 2,1 Mrd. €. Rund 28.000 Mitarbeiter* innen und mehr als 1.000 Partner*innen weltweit (davon allein in der Mazars GmbH & Co. KG 1.367 Mitarbeiter*innen und 91 Partner*innen) sind tagtäglich engagiert im Einsatz, um die an sie gestellten Erwartungen zu erfüllen.

Mazars in Deutschland sowie die internationale Mazars-Gruppe investieren sehr viel in ihre Mitarbeiter* innen und in die sie unterstützenden Systeme, um möglichst aus der Organisation selbst heraus für ein höchstmögliches Qualitätsniveau zu sorgen, dem der Kapitalmarkt wie die übrigen Abschlussadressaten gleichermaßen Vertrauen entgegenbringen können.

Mit diesem Bericht geben wir der Öffentlichkeit einen Einblick in die nationale gesellschaftsrechtliche Struktur der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft und erläutern deren internationale Einbindung in die weltweite Mazars-Gruppe. Mit der Darstellung der Leitungs- und Aufsichtsstruktur sowie unseres Qualitätssicherungssystems beschreiben wir, wie wir die berufsrechtlichen Qualitätsanforderungen und die Erwartungen der Abschlussadressaten in der Praxis umsetzen.

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Transparenzbericht – Geschäftsjahr 1.9.2020–31.8.2021