Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – Der neue Standard IDW ES 13

Bei der Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- und Erbrecht ist im ersten Schritt ein objektivierter Unternehmenswert i. S. von IDW S 1 i.d. F. 2008 zu ermitteln.

Der objektivierte Unternehmenswert wird im zweiten Bewertungsschritt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Rechtsverhältnisses auf den Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsanspruch übergeleitet. Zu beachten sind dabei die Besonderheiten, die aus den zivilrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Rechtsverhältnisses resultieren. Vor allem ist zu prüfen, ob latente Veräußerungssteuern und abschreibungsbedingte Steuervorteile anzusetzen sind. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung gesellschaftsvertraglicher Abfindungsregeln zu würdigen.

Susann Ihlau hat gemeinsam mit Dr. Torsten Kohl den Fachbeitrag "Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – Der neue Standard IDW ES 13" in der Zeitschrift WPg Heft 3/2016 veröffentlicht.

Publikation: WPg
Ausgabe: 3/2016
Seite: 163-169

Zur Verlagsseite