Regulatorisches Pflichtprogramm

IDD verschärft die Spielregeln im Versicherungsvertrieb.

 – auch der GDV-Verhaltenskodex hat Anpassungsbedarf.

Ein Fachbeitrag von Ralf Engelshove und Florian Lindner                                        

Mit der am 2. Februar 2016 veröffentlichten und am 23. Februar 2016 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2016/97 des europäischen Parlaments und des Rates über Versicherungsvertrieb (Insurance Distribution Directive IDD) wird das Ziel verfolgt, eine Mindestharmonisierung der in den EU-Mitgliedsstaaten bestehenden nationalen Vorschriften für den Versicherungsvertrieb sicherzustellen und den Verbraucherschutz durch erhöhte Transparenz sowie eine auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Beratung zu stärken.

Die Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren, d.h. bis spätestens 23. Februar 2018 in nationales Recht umzusetzen. Im Rahmen einer Stellungnahme der Eiopa vom 6. April 2016 ist die IDD durch 21 Leitlinien weiter konkretisiert worden. Faktische Rechtswirkung entfalten die Eiopa-Leitlinien durch das nach Art. 16 Abs. 3 Eiopa-VO vorgesehene „Comply-or-Explain-Verfahren“ der nationalen Aufsichtsbehörden.

Die IDD steht nicht isoliert, sondern fügt sich in ein Geflecht von bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften und freiwilligen Compliance-Regelungen für die Entwicklung und den Vertrieb von Versicherungsprodukten ein, wie sie z. B. im Verhaltenskodex der GDV vom 14.11.2012 zum Ausdruck kommen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Leitsätze des GDV-Verhaltenskodex dazu geeignet sind, die Einhaltung der durch die IDD formulierten Anforderungen sicherzustellen, oder ob die dem GDV-Verhaltenskodex beigetretenen Versicherungsunternehmen künftig zusätzliche Vorschriften beachten müssen. Dazu werden im Folgenden die wichtigsten Neuerungen des IDD dargestellt und mit dem bestehenden Verhaltenskodex der GDV für den Vertrieb von Versicherungsprodukten verglichen, um den Anpassungsbedarf aufzuzeigen.

Publikation: Versicherungswirtschaft
Ausgabe: 8/2016
Seiten: 58-60

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Versicherungswirtschaft 08/2016 - Regulatorisches Pflichtprogramm