Inventur im Rechnerraum – IT-Risikomanagement rückt bei der Individuellen Datenverarbeitung aufsichtsrechtlich in den Mittelpunkt

16.10.2017 | Ralf Engelshove, Florian Lindner, Detlef Lochmann
Die Individuelle Datenverarbeitung (IDV) erfreut sich in Versicherungsunternehmen auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung, z.B. durch Robotic-Programme, wachsender Beliebtheit. Diese von den Fachbereichen selbst erstellten Anwendungen ermöglichen aufgrund der damit einhergehenden Dezentralisierung von IT-Aufgaben eine erhöhte Flexibilität sowie Kosten- und Zeiteinsparungen.

Gleichzeitig sinken jedoch die Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten der zentralen IT- und Organisationsabteilungen. Vor dem Hintergrund der Ambition der BaFin, die aktuell zur Konsultation stehenden Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) auch auf die Versicherungswirtschaft zu übertragen, beleuchtet der Aufsatz mögliche Umsetzungsmaßnahmen für die Praxis im Umgang mit IDV-Anforderungen.

Publikation: Versicherungswirtschaft
Ausgabe: 10/2017
Seiten: 64-65

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