Fondsstandortgesetz schafft attraktivere Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung

Durch das sog. Fondsstandortgesetz sollen die Möglichkeiten zur steuerfreien bzw. steuerbegünstigten Beteiligung der Beschäftigten am eigenen Unternehmen verbessert werden. Insbesondere soll eine Verbesserung der steuerlichen Förderung bei Start-ups erreicht werden.

Hintergrund

Am 22. April 2021 wurde vom Bundestag das Fondsstandortgesetz (FoStoG) verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 28. Mai 2021 zugestimmt.

Der Gesetzgeber verfolgt im Hinblick auf die Mitarbeiterbeteiligungen das Ziel, den Unternehmen eine bessere Möglichkeit zu geben, Fachkräfte an das Unternehmen zu binden und gleichzeitig den Mitarbeitenden eine Vermögensbildung in Aussicht zu stellen.

Durch das Fondsstandortgesetz wurde der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterbeteiligungen nach § 3 Nr. 39 EStG ab dem 1. Juli 2021 von 360 Euro auf 1.440 Euro jährlich pro Mitarbeiter angehoben. Weiter wurde ein neuer § 19 a EStG ins Gesetz eingefügt. Die Neuregelung gilt für Mitarbeiterbeteiligungen, die nach dem 30. Juni 2021 übertragen werden.

Besondere Förderung von Start-ups – § 19 a EStG

Neben der Erhöhung des Freibetrags wurde für bestimmte Unternehmen die Möglichkeit geschaffen, den Beschäftigten eine Mitarbeiterbeteiligung verbilligt oder unentgeltlich zu gewähren, ohne dass dieser Vorteil unmittelbar zu einer Steuerbelastung der Mitarbeitenden führt.

Voraussetzung ist, dass die Gründung des Unternehmens, an dem die Mitarbeiterbeteiligung gewährt wird, nicht mehr als zwölf Jahre zurückliegt, das Unternehmen weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielt und dass die Bilanzsumme die Grenze von 43 Mio. Euro nicht übersteigt.

Die Phase der Nichtbesteuerung endet, wenn die Beteiligung übertragen wird oder ein Arbeitgeberwechsel stattfindet, spätestens aber nach zwölf Jahren.

Bereits nach drei Jahren können die Mitarbeitenden bei dieser Besteuerung von der sog. Fünftel-Regelung profitieren.
Entsteht die Steuer aufgrund eines Arbeitgeberwechsels, kann der bisherige Arbeitgeber diese übernehmen, ohne dass dies – wie normalerweise – wiederum Steuer auslöst.

Bedeutung für die Praxis

Die verbesserte Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen ist aus Sicht der Unternehmen und der Beschäftigten zu begrüßen. Das Fondsstandortgesetz schafft hier einen günstigeren steuerlichen Rahmen, wenngleich die steuerlichen Möglichkeiten in anderen Ländern häufig deutlich weiter gehen.

Solche Modelle müssen im Vorfeld sorgfältig geplant werden. Insbesondere die Bewertung der Mitarbeiterbeteiligungen sollte möglichst wenig Aufwand verursachen und Rechtssicherheit bieten. Damit sind die steuerlichen Vorteile und Folgen für Unternehmen und Mitarbeitende von vornherein transparent.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.