FATCA-Meldungen 2020: Neuregelung zur US-TIN

Das US-amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verpflichtet Finanzinstitute, Meldungen zu bestimmten Finanzkonten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Das BZSt tauscht diese mit der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) aus.

Seit dem Meldezeitraum 2017 sind Finanzinstitute auch verpflichtet, in der FATCA-Meldung die US-Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number – TIN) des Kontoinhabers1 anzugeben, wobei bis Meldezeitraum 2019 erleichternde Übergangsregelungen vorgesehen waren. Nunmehr kann das Fehlen einer US-TIN in einer FATCA-Meldung zu dem Risiko einer „Erheblichen Nichteinhaltung“ (significant non-compliance) und damit zu einem erhöhten US-Quellensteuerabzug führen.

In der Praxis stellt die Einholung von US-TINs eine große Herausforderung für Finanzinstitute dar: So kann es vorkommen, dass dem Kontoinhaber2 die US-TIN nicht vorliegt, ihm nicht bewusst ist, dass eine Steuerpflicht in den USA besteht, oder die Anfragen der Finanzinstitute einfach ignoriert werden.

Neuregelung bei fehlender US-TIN

Das BZSt hat im Mai 2021 mit dem IRS eine Vorgehensweise für FATCA-Meldungen ab Meldezeitraum 2020 beschlossen. Es können folgende Codes bei fehlender US-TIN gemeldet werden:

Code

Kontoinhaber

Art des Finanzkontos

Fallkonstellation

222222222

Natürliche Person

Bestehendes Konto

Einziges US-Indiz ist der US-Geburtsort

333333333

Natürliche Person

Neukonto

Einziges US-Indiz ist der US-Geburtsort, zusätzlich

  • Änderungen der Gegebenheiten, die zur US-Meldepflicht führen, wobei keine neue Selbstauskunft erlangt wurde, oder
  • bei Kontoeröffnung lag ein nicht überprüfungs-, identifizierungs- oder meldepflichtiges Konto vor und der Grenzwert wird später überschritten, eine Selbstauskunft wurde jedoch nicht erlangt

444444444

Natürliche Person/ Rechtsträger

Bestehendes Konto

Anderes US-Indiz als der Geburtsort und

  • Änderungen der Gegebenheiten, die zur US-Meldepflicht führen, wobei keine neue Selbstauskunft erlangt wurde, oder
  • bei Kontoeröffnung lag ein nicht überprüfungs-, identifizierungs- oder meldepflichtiges Konto vor und der Grenzwert wird später überschritten, eine Selbstauskunft wurde jedoch nicht erlangt

555555555

Natürliche Person/ Rechtsträger

Neukonto

Anderes US-Indiz als der Geburtsort und

  • Änderungen der Gegebenheiten, die zur US-Meldepflicht führen, wobei keine neue Selbstauskunft erlangt wurde, oder
  • bei Kontoeröffnung lag ein nicht überprüfungs-, identifizierungs- oder meldepflichtiges Konto vor und der Grenzwert wird später überschritten, eine Selbstauskunft wurde jedoch nicht erlangt

666666666

Passives NFFE3

Bestehendes Konto mit Kontostand von mehr als 1.000.000 US-Dollar

Es liegt keine Selbstauskunft vor und es wurden keine US-Indizien in Bezug auf beherrschende Personen identifiziert

777777777

Natürliche Person/ Rechtsträger

Bestehendes ruhendes oder inaktives Konto (dormant account) im Sinne der U.S. Treasury Regulations § 1.1471-4(d)(6)

Kontostand über dem Meldeschwellwert, bei dem keine US-TIN verfügbar ist

AAAAAAAAA

Natürliche Person/ Rechtsträger

Bestehendes Konto/ Neukonto

Alternativangabe, um technisch eine Meldung abgeben zu können, falls keiner der o. g. anderen Codes Anwendung findet

NA

Passives NFFE4

Bestehendes Konto/ Neukonto

Zum Beispiel Kontoinhaber (passives NFFE5) hat keinen US-Bezug, aber beherrschende Person wurde als US-Person identifiziert                                                                                             

Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Meldung der US-TIN bestehen.

Bedeutung für die Praxis

Die meldenden Finanzinstitute haben die aus FATCA resultierenden Verpflichtungen in ihr „Tax Compliance Management-System“ zu integrieren und damit auch das Vorgehen bei fehlender US-TIN zu dokumentieren und prozessual umzusetzen (bspw. regelmäßige Erinnerung der Kontoinhaber6 an die Mitteilung der US-TIN, Analyse der Gründe für das Fehlen der US-TIN, Verwendung der neuen Codes im Rahmen der FATCA-Meldungen).

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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1Kontoinhaber und/oder beherrschende Person.

2Kontoinhaber und/oder beherrschende Person.

3Non-financial foreign entity.

4Non-financial foreign entity.

5Non-financial foreign entity.

6Kontoinhaber und/oder beherrschende Person.