Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Stromund Gasnetzbetreiber (4. Regulierungsperiode)

Verfahrenseinleitung und Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen nach § 7 Abs. 6 GasNEV/StromNEV

Nach § 7 Abs. 6 GasNEV/StromNEV entscheidet die Regulierungsbehörde vor Beginn einer Regulierungsperiode durch Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG über die Eigenkapitalzinssätze nach § 21 Abs. 2 EnWG. Die Bundesnetzagentur hat daher ein Verfahren zur Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Neuanlagen und Altanlagen, die zur Bestimmung der Erlösobergrenze gemäß § 4 ARegV angewendet werden, eingeleitet. Das Verfahren, das Betreiber von Gasversorgungsnetzen betrifft, wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21-056 geführt; das parallele Verfahren, das Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen betrifft, wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-21-055 geführt.

Die Bundesnetzagentur hat auf ihrer Homepage die zur Konsultation gestellten Beschlussentwürfe veröffentlicht:

Beschlussentwurf Link 1
Beschlussentwurf Link 2
www.bundesnetzagentur.de

Nach den derzeitigen Festlegungsentwürfen der Bundesnetzagentur (Az.: BK4-21-055 und Az.: BK4- 21-056) soll der jeweilige Zinssatz für Neuanlagen mindestens 4,59 % vor Steuern und für Altanlagen zumindest 3,03 % vor Steuern betragen.

Im Rahmen seiner Tätigkeit hat das von der Bundesnetzagentur beauftragte Gutachterkonsortium einen Aspekt identifiziert, der ggf. für eine Erhöhung des im Eigenkapitalzinssatz enthaltenen Wagniszuschlages sprechen könnte. In der endgültigen Fassung des Beschlusses wird nach Auswertung der Stellungnahmen ein konkreter Wert (ggf. inklusive eines Zuschlages auf die vorgenannten Zinssätze) festgelegt.

Stellungnahmen zu den Beschlussentwürfen konnten bis zum 25. August 2021 abgegeben werden.

Für Unterstützung und Fragen im Energierecht stehen wir gern zur Verfügung.

Autor*innen

Dr. Hans-Martin Dittmann
Tel: +49 30 208 88 1014

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.