Arbeitsrechtlicher Handlungsbedarf im Zuge der Umsetzung der Energiepreisbremsen

Soweit Unternehmen die mit dem neuen Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) verbundenen Entlastungen nutzen wollen, sollten Sie sich unbedingt über die in den Gesetzen enthaltenen Pflichten als Arbeitgeber informieren und diese, soweit sie einschlägig sind, umsetzen.

Siehe hierzu auch den Beitrag unserer Energierechtsexperten „Energiepreisbremsen – was müssen Energieversorger gegenüber Letztverbrauchern beachten?“ in diesem Newsletter.

Die Höhe der finanziellen Entlastungen ist nach den Bestimmungen sowohl des StromPBG als auch des EWPBG an die Wahrung einer mindestens bis zum 30. April 2025 geltenden Arbeitsplatzerhaltungspflicht sowie eines Boni- und Dividendenverbots gekoppelt. Ob und inwieweit diese an die Arbeitgeber gerichteten Pflichten bzw. Verbote für das jeweilige Unternehmen relevant sind, richtet sich zunächst nach dem Umfang der im Jahr 2023 gewährten Entlastungen (Schwellenwerte von über 2 Mio., 25 Mio. und 50 Mio. € Entlastungssumme).

Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an die unter bestimmten Voraussetzungen nachzuweisende Arbeitsplatzerhaltungspflicht und den abschließend zu erstellenden Prüfbericht ist zwischen kollektivrechtlichen Grundlagen (Abschluss von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen) sowie der Möglichkeit der Selbstverpflichtung zu unterscheiden. Die Gesetze enthalten weiter umfassende Regelungen zu den Voraussetzungen einer etwaigen Rückforderung.

Nicht weniger komplex sind die Vorgaben zum Boniund Dividendenverbot, das hinsichtlich der Vergütungsbestandteile und Dividenden, die im Jahr 2023 gewährt werden, weit gefasst ist.

Hinsichtlich der Einzelheiten der Anforderungen an die Arbeitsplatzerhaltungspflicht sowie der Voraussetzungen des Boni- und Dividendenverbots und der von den Unternehmen zu ergreifenden Vorbereitungsmaßnahmen verweisen wir auf „Energiepreisbremse Arbeitsplatzerhaltungspflicht und Boni- und Dividendenverbot“.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragen zur Anwendung der Gesetze, insbesondere bei der Prüfung oder Erstellung von Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung sowie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Boni- und Dividendenverbots und den sich hierzu ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Bitte nehmen Sie auch unseren Veranstaltungskalender zur Kenntnis, in welchem wir in Kürze ein Webinar für den 21. März 2023 u. a. zur Thematik des hier angerissenen arbeitsrechtlichen Handlungsbedarfs im Zuge der Entlastungen der Energiepreisbremsen anbieten werden.

Autorin

Marion Plesch
Tel: +49 30 208 88 1146

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 1-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.