Bundesweite Vergabestatistik wird zum 1. Oktober 2020 verbindlich eingeführt

Bereits mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) erlassen. Die Verordnung verpflichtet Auftraggeber i. S. des § 98 GWB dem BMWi bestimmte, überwiegend auf der Vergabebekanntmachung beruhende Daten zu Vergaben im Oberschwellen- und teilweise auch im Unterschwellenbereich zu übermitteln.

Mit der Realisierung der technischen und organisatorischen Anforderungen an die Vergabestatistik wurde das Statistische Bundesamt (Destatis) beauftragt, das nunmehr die technischen Voraussetzungen für eine vollständige Umsetzung der vorgesehenen bundesweiten elektronischen Vergabestatistik geschaffen hat.

Ab dem 1.10.2020 gelten die Verpflichtungen der VergStatVO für alle Auftraggeber i. S. des § 98 GWB. Dies sind neben Bund, Ländern und Kommunen insbesondere Unternehmen und Einrichtungen der öffentlichen Hand einschließlich Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern. Mit der bundesweiten elektronischen Vergabestatistik soll der bisherige Aufwand dieser Auftraggeber für die Erfüllung der statistischen Berichtspflichten bei Oberschwellenvergaben mithilfe papiergebundener Verfahren reduziert werden.

Der Umfang der Meldepflichten bezieht sich gem. § 2 Abs. 1 VergStatVO auf alle Oberschwellenvergaben (Aufträge und Konzessionen) der vorgenannten Auftraggeber. Zusätzlich haben öffentliche Auftraggeber i. S. des § 99 GWB gem. § 2 Abs. 2 VergStatVO auch über Unterschwellenvergaben ab einem Auftragswert von 25.000 Euro zu berichten, sofern diese haushalts- oder vergaberechtlichen Vorgaben unterliegen bzw. bei Nichtberücksichtigung des Auftragswertes dem GWB unterfallen würden.

Um die auf die Auftraggeber ab Oktober zukommenden Pflichten erfüllen zu können, sind bereits jetzt Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich. Die Auftraggeber müssen insbesondere eine Berichtsstelle bestimmen, die sich bei Destatis registriert. Bei der Berichtsstelle kann es sich um eine interne oder externe Stelle handeln, d. h., die Auftraggeber können auch einen Dritten mit den Berichtspflichten beauftragen. So können entsprechende Berichtspflichten z. B. innerhalb eines städtischen Konzerns bei der Stadt oder der Holding gebündelt, aber auch auf externe Dritte übertragen werden. Eine Registrierung bei Destatis ist ab dem 1. Juli 2020 möglich.

Die Statistik-Meldungen können entweder vollautomatisch über eine Schnittstelle oder manuell über ein Online-Formular erfolgen. Den Anbietern von E-Vergabe-Systemen wurde eine Beschreibung der Schnittstelle zur Verfügung gestellt, sodass davon auszugehen ist, dass diese ihren Kunden entsprechende Lösungen anbieten werden.

Weitere Informationen sind auf der Website des BMWi erhältlich.

Sollten Sie Fragen im Zusammenhang mit der Vergabestatistik haben, sprechen Sie uns gern an.

Autorinnen:

Noreen Völker
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Theresa Katharina Klemm
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